So sicher ist Ihre Altersvorsorge
Wie sicher ist meine Lebensversicherung?
Immer wieder gibt es Berichte, dass Lebensversicherer hierzulande in finanzielle Schwierigkeiten geraten können, nicht zuletzt wegen der lange Zeit niedrigen Zinsen. Deshalb müssen Sie sich aber keine Sorgen um Ihre Ersparnisse machen.
Was Sie mit Ihren Beiträgen zusammengespart haben, ist selbst bei einer finanziellen Schieflage Ihrer Versicherung nicht bedroht. Die garantierten Leistungen des Versicherers sind nämlich durch den gesetzlichen Sicherungsfonds Protektor geschützt. Dieser speist sich aus den Beiträgen der Versicherer.
Bei der Pleite einer Versicherung übernimmt der Fonds die Verträge der Kundinnen und Kunden, kommt für die Leistungen auf und erhält den Risikoschutz. Schlimmstenfalls kann es jedoch dazu kommen, dass die vertraglich garantierten Leistungen um bis zu fünf Prozent herabgesetzt werden, sofern die Finanzaufsicht Bafin dies anordnet.
Später können die Verträge auf eine andere Gesellschaft übertragen werden. Ihre Ansprüche auf sämtliche vertraglich garantierten Leistungen sowie auf die in der Vergangenheit zugeteilten Überschussanteile bleiben bestehen. Die Prämien müssen Sie natürlich wie vereinbart weiterbezahlen.
Wie sicher ist meine Betriebsrente?
Es gibt verschiedene Wege der betrieblichen Altersversorgung. Dabei gilt, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber allein für eine spätere Zahlung der Betriebsrente Reserven bildet, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen Beiträge zahlen oder eine Betriebsrente bereits ausgezahlt wird: Garantierte Betriebsrenten sind über den Pensionssicherungsverein (PSV) oder den Sicherungsfonds Protektor abgesichert. Der PSV springt bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ein und muss garantierte Betriebsrenten weiterzahlen.
Die Deutsche Rentenversicherung berät Sie zu Ihren Fragen der Altersvorsorge – kostenlos und vollkommen unabhängig. Was Sie dazu mitbringen müssen, erklärt Jacqueline Müller von der Deutschen Rentenversicherung Hessen.
Wie gut sind meine Investmentfonds und ETFs geschützt?
Millionen Bankkunden haben einen Fondssparplan abgeschlossen und sparen zum Beispiel für eine zusätzliche Altersvorsorge. Doch was passiert, wenn die Fondsgesellschaft Insolvenz anmeldet? Auch dann müssen Sie sich keine Sorgen machen.
Das verwaltete Vermögen gilt als gesetzlich geschütztes Sondervermögen. Das bedeutet, dass Ihr Geld getrennt sein muss von dem Vermögen, dass der Fondsgesellschaft gehört. Ihr im Fonds erspartes Kapital geht also weder in die Insolvenzmasse ein, noch haben Gläubiger eines insolventen Fondsanbieters darauf Zugriff. Das gilt sowohl für gemanagte Fonds wie auch für börsennotierte Exchange Traded Funds (ETF).
Allerdings muss die Bank, bei der Sie Ihr Wertpapierdepot eingerichtet haben, in einem solchen Pleitefall den Investmentfonds abwickeln, den Erlös an die Fondsanleger verteilen oder mit Zustimmung der Finanzaufsicht Bafin an eine andere Kapitalanlagegesellschaft übertragen. Ungünstig ist das für Sie dann, wenn Sie mit dem Fonds gerade Kursverluste haben und diese wegen einer Auflösung in Euro und Cent realisieren müssen und nicht auf bessere Zeiten an der Börse warten können.
Was passiert, wenn die Depotbank pleitegeht?
Ist die Depotbank insolvent, sind Ihre dort deponierten Wertpapiere auch nicht verloren. Laut dem Bundesverband deutscher Banken kann die Bafin dann aber „einen Institutswechsel anordnen“. In diesem Fall werden Ihre Wertpapiere zu einer anderen Bank oder zu einem anderen Broker übertragen.
Nachteil: Das kostet Zeit und Nerven, und Sie haben womöglich für kurze Zeit keinen Zugriff auf Ihre Wertpapiere.
Der Rentenschätzer hilft Ihnen zu schätzen, wie hoch Ihre spätere Rente in unterschiedlichen Szenarien ausfallen kann.
Wie sicher sind Tagesgeld, Festgeld und Sparbriefe?
In Deutschland sind mindestens 100.000 Euro pro Kunde und Bank über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Bei Ehepaaren mit Gemeinschaftskonto also sogar 200.000 Euro pro Sparkasse oder Bank. Deutsche Kreditinstitute bieten aber in der Regel einen zusätzlichen Einlagensicherungsschutz. So haben die Volks- und Raiffeisenbanken, die Sparkassen, die privaten Banken und Wertpapierhandelsunternehmen eigene Sicherungseinrichtungen. Diese bieten einen Schutz, der weit über die 100.000-Euro-Grenze hinaus in die Millionenhöhe geht.
Für Banken mit Sitz in der Europäischen Union gilt ebenfalls ein gesetzlicher Schutz für Spareinlagen in Höhe von 100.000 Euro pro Anleger und Kreditinstitut. Die Stiftung Warentest zweifelt allerdings daran, „dass die Einlagensicherungstöpfe in Ländern, deren Wirtschaftskraft von großen Ratingagenturen schwächer bewertet wird, gut genug gefüllt sind, um Sparer nach einer größeren Bankpleite zeitnah entschädigen können.“ Die Stiftung rät deshalb Spargeld bei ausländischen Banken nur anzulegen, wenn diese aus wirtschaftlich starken Ländern stammen, die im Notfall für die Bank einspringen und die Sparer entschädigen. Mehr dazu im Ratgeber Wie sicher ist mein Geld im Ausland?.
Kann ich mit einer Riester-Rente Geld verlieren?
- Bei einer Riester-Rentenversicherung springt bei einer Zahlungsunfähigkeit des Versicherers wieder der Sicherungsfonds Protektor ein.
- Bei einem Riester-geförderten Banksparplan ist der jeweilige Haftungsverbund der Kreditinstitute zuständig.
- Bei einem Riester-Fondssparplan zählen Ihre angesparten Fondsanteile – wie bei einem privaten Depot – als Sondervermögen und fallen nicht in die Insolvenzmasse.
Gibt es bei Aktien einen Schutz?
Wer Aktien von einzelnen Unternehmen kauft, geht ein unternehmerisches Risiko ein. Mit Aktien sind somit sowohl hohe Gewinne wie auch hohe Verluste bis zum Totalverlust möglich, zum Beispiel dann, wenn das Unternehmen pleitegeht. Nach einer Insolvenz kann es aber möglich sein, dass die Aktie an der Börse weitergehandelt wird, nicht selten mit einem Kurs von deutlich unter einem Euro. Die Aktien haben dann so viel an Wert verloren, dass die Aktionäre ihren Einsatz quasi komplett verloren haben.
Muss ich bei Anleihen aufpassen?
Wer eine Anleihe kauft, gewährt dem Herausgeber der Anleihe, dem Schuldner, einen Kredit. Ob das auf diese Weise verliehene Geld plus Zinsen bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt wird, hängt von der Bonität des Schuldners (Emittenten) ab. Der Zinssatz zeigt dabei das Risiko an: Je höher der Zins, desto größer die Gefahr, dass der Schuldner irgendwann zahlungsunfähig werden könnte. Geht der Schuldner pleite, können Sie als Käufer von stark risikobehafteten Anleihen Ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren. Die üblichen Sicherungssysteme greifen hier nicht.
Wie sieht es mit der Sicherheit von Derivaten aus?
Hier ist höchste Vorsicht angebracht. Haben Sie Geld in sogenannte Derivate gesteckt, können Sie das darin investierte Geld komplett verlieren. Denn Derivate, zu denen vor allem die von Banken und Sparkassen gerne verkauften Zertifikate gehören, sind kein Sondervermögen.
Zertifikate gelten rechtlich gesehen als Inhaberschuldverschreibungen. Geht der Herausgeber des Zertifikats (der Emittent, in der Regel eine Bank) pleite wie im Fall der US-Investmentbank Lehman Brothers, gehört Ihr eingezahltes Geld zur Insolvenzmasse. Schlimmstenfalls ist in solchen Fall ein Totalverlust möglich, oder Anleger erhalten nur noch einen geringen Teil ihres eingesetzten Kapitals aus der Insolvenzmasse zurück.
