Düsseldorf/Berlin (sth). Die von Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte Rentenkommission muss nach Ansicht von Fachleuten aus dem Gewerkschaftslager vor allem das künftige Sicherungsziel von gesetzlicher Rente und kapitalgedeckter Zusatzvorsorge festlegen. Das schreiben die Rentenexperten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) bei der Hans-Böckler-Stiftung, Ingo Schäfer und Florian Blank, in einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift “Wirtschaftsdienst”.
Zwar lasse sich darüber streiten, wie hoch die Renten künftig sein und welche Risiken durch die Rentenversicherung abgesichert sein sollen, heißt es in dem Beitrag. Aber es sei "wichtig, diesen Streit an den Anfang der rentenpolitischen Diskussion zu stellen”. Zur Begründung verweisen die Experten darauf, dass ohne ein konkretes Sicherungsziel “die Sozialpolitik und die Leistungsfähigkeit des aktuellen Systems nicht überprüft werden” könnten. Es drohe vielmehr die Gefahr, dass “eine unzureichende Versorgung schlussendlich als Folge des eigenen Fehlverhaltens und unzureichender Eigenverantwortung dargestellt” werde, so die Gewerkschaftsexperten.
Stabiles Rentenniveau soll bis 2031 aus Steuern bezahlt werden
Laut dem Anfang Juli vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) vorgelegten Regierungsentwurf für eine neue Rentenreform soll das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rente bis 2031 in der derzeitigen Höhe von 48 Prozent stabilisiert werden. Ohne die Reform wäre das Rentenniveau bereits ab 2026 schrittweise auf etwa 45 Prozent gesunken. Damit die Niveaustabilisierung die Rentenkassen nicht zu stark belastet, will die Bundesregierung der Rentenversicherung die Mehrkosten aus Steuermitteln erstatten. “Durch die Erstattung werden Auswirkungen auf den Beitragssatz (der Rentenversicherung, d. Red.) grundsätzlich vermieden”, betont das BMAS.
Politisch geklärt werden muss nach Ansicht von Schäfer und Blank auch, wie die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel erreichen will, “bis zur Mitte der Legislatur eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen (zu) prüfen”. Zwar wird schon seit der Riester-Reform von 2001 im jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung ein “Versorgungsniveau vor Steuern einschließlich Riester-Rente” ausgewiesen. Dieses "Gesamtversorgungsniveau" sollte ursprünglich belegen, dass die staatlich geförderte private Altersvorsorge mithilfe eines Riester-Vertrags in der Lage ist, das sinkende gesetzliche Rentenniveau auszugleichen.
"Gesamtversorgungsniveau" weist Probleme auf
Diese Kenngröße habe jedoch “gleich mehrere Probleme”, stellen die Rentenexperten fest. So müsste etwa die Privatvorsorge im Falle eines künftig wieder sinkenden Rentenniveaus einen “steigenden Anteil zum Gesamtversorgungsniveau liefern". Zudem würde das Niveau der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge im Rentenversicherungsbericht für eine sogenannte Standardrentnerin bzw. einen Standardrentner ermittelt - also Menschen, die 45 Jahre lang immer zum Durchschnittsverdienst gearbeitet haben, erläutern Schäfer und Blank. Viele Beschäftigte arbeiten aber weniger lang, zahlen in ihrem Leben entsprechend weniger Rentenbeiträge und erreichen diese Niveaus damit nicht.
Für die Diskussion über ein künftiges “Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen“ (gesetzlich, betrieblich und privat, d. Red.) müsse deshalb ”ein echtes Sicherungsziel sozialpolitisch definiert werden", fordern Schäfer und Blank. Anderenfalls bleibe die Debatte “auf der Ebene der reinen Berichterstattung” stehen - nehme also die tatsächlichen Vorsorgerealitäten nicht in den Blick. Wenn man weiter eine Alterssicherung im Mehr-Säulen-Modell verfolgen wolle, müssten deshalb “die Beiträge der einzelnen Säulen zum Sicherungsziel definiert und fixiert werden", so die Gewerkschaftsfachleute.
Erst in der vergangenen Woche hat die Deutsche Rentenversicherung aktuelle statistische Analysen vorgelegt, die “das Mehrsäulensystem in der gewählten Form grundsätzlich in Frage” stellen.
