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AlleUnbeantwortetVon Experten beantwortet

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung versichern, kann jedoch meine Versicherungsnummer nicht finden. Bitte teilen Sie mir mit, welche persönlichen Angaben oder Unterlagen Sie benötigen, um meine Versicherungsnummer festzustellen und mir erneut mitzuteilen. Gerne kann ich Ihnen beispielsweise meinen vollständigen Namen, mein Geburtsdatum, meine aktuelle Anschrift sowie eine Kopie meines Ausweises oder Aufenthaltstitels übermitteln. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Aleksandr Korablev

von Aleksandr20.09.2026 | 14:30
32 Ansichten
2 Antworten

Guten Tag, ich beziehe seit 1.8.2024 vorgezogene Rente. Mein Beschäftigungsverhältnis habe ich nicht gekündigt und damit weiter Rentenbeiträge entrichtet. Jetzt werde ich am 1.11.2026 Regelaltersrentner. Erhalte ich zu diesem Zeitpunkt automatisch einen neuen Rentenbescheid?

von Sommer20.09.2026 | 12:59
43 Ansichten
4 Antworten

Hallo, ich habe im Juli diesen Jahres EM-Rente beantragt. 2 Wochen später bekam ich meine Kündigung von AG, da er mich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr beschäftigen kann bzw. möchte. Muss ich das der Rentenkasse melden?

von Simone20.09.2026 | 08:39
57 Ansichten
5 Antworten

Ich bin laut Hausarzt und Psychotherapeut nicht rehafähig, wegen schwerer Depression und schwerer kognitiver Leistungsstörung, Angststörung bezieht sich auch auf medizinische Behandlungen. Bin im Nahtlosigkeitsverfahren. MD der Arbeitsagentur schätzt unter 3h ein. Kann die DRV jetzt einen Klinikaufenthalt verlangen? Davor hätte ich große Angst. Tagesklinik geht nicht wegen fehlender Belastbarkeit, Stressintoleranz und ganz vielen anderen Problemen.

von Tine20.09.2026 | 04:55
71 Ansichten
12 Antworten

Psychotherapeut und Hausarzt bescheinigen mir rehaunfähigkeit wegen schwerer Depression und Angsstörung auf Grund traumatischer Erfahrung auch Angst vor Ärzten. Schwere kognitive Leistungsstörung. Schon die Aussicht auf die bevorstehende Reha hat meinen Zustand sehr verschlechtert. Kopfschmerzen, Schlafstörung. Tagesklinik kann ich auf Grund von mangelnder Beladtbarkeit nicht absolvieren. Was wäre nun der nächste Schritt? Das begutachtet werden muss ist mir klar! Ich würde Reha versuchen, las aber hier das die Maßnahme nicht auf die Beladtbarkeit angepasst werden kann. Was passiert dann? Ich mache mir große Sorgen und wäre dankbar für eine Empfehlung. Freundliche Grüße

von Tine20.09.2026 | 04:37
36 Ansichten
2 Antworten

Ich bin seit mehr als 6 Monaten wg. F 33.2 und F33.1 krank geschrieben. Ich war in einer Psychosomatischen Tagesklinik per Einweisung und zuletzt 6 Wochen in Reha. Mein noch bestehender Arbeitsplatz (Pflegeheim) und seine besonderen Belastungen (Krankeit, Siechtum, Tod) haben sich als dauerhaften Stressor erwiesen, aufgrund dem ich immer wieder depressive Episoden habe. Es ergibt sich auch eine Doppelbelastung wegen kranker Eltern. Ich habe in jedeem Gespräch in der Reha gesagt, dass ich nicht in meinen Beruf zurückkehren kann, weil ich der Belastung nicht mehr standhalte. Im Aufnahmegespräch mit dem Oberarzt schlug der die Beantragung von LTA vor, schickte mich auch zum Sozialen Dienst. Beim sozialmedizinischen Abschlussgespräch hieß es erst, ich würde arbeitsfähig entlassen, aber im weiteren Verlauf kreuzte der Arzt auf einem Formular, was ich auch unterschreiben sollte "arbeitsfähig 3 bis unter 6 Stunden" an und es machte für mich den Anschein, als wäre damit auch klar, dass ich (zumindest für meinen Beruf) arbeitsunfähig entlassen werde. Im Entlassbrief stand dann aber "Arbeitsfähig" ohne jede Einschränkung. Als ich nach dem von mir unterschriebenen Formular fragte hieß es "das hätte gar nicht ausgefüllt werden müssen, weil wir Sie arbeitsfähig entlassen haben und es wurde vernichtet". Das hätte theoretisch bedeutet, dass ich am nächsten Tag nach über 6 Monaten hätte bei der Arbeit erscheinen müssen. Ohne jede Vorbereitung oder Absprache. Hätte ich mit der Einschätzung von 3 bis unter 6 Stunden und LTA nicht arbeitsunfähig entlassen werden müssen? Und darf ein leitender Arzt das Formular aus dem Abschlussgespräch, das ich unterschrieben habe einfach vernichten?

von Penelope19.09.2026 | 20:02
49 Ansichten
4 Antworten

Ich bin 58 Jahre alt, habe einen unbefristeten Schwerbehindertengrad von 50% und bekomme eine befristete volle Erwerbsminderungsrente. Zählt zu den 35 Jahren Wartezeit auch Zeiten von Hartz4 / Bügergeld ? Wie hoch ist der Abschlag wenn ich von der vollen Erwerbsminderungsrente in die Schwerbehindertenrente mit 62 Jahren wechsel ? Vielen Dank im Voraus.

von Wolf19.09.2026 | 11:36
74 Ansichten
2 Antworten

Beziehe volle Erwerbsminderungsrente, bin Jahrgang Dezember 63, Schwerbehindert 70 Prozent und möchte abschlagsfrei in Altersrente. Lese überall, dass ich mit 64 Jahren und 10 Monate in abschlagsfreie Rente gehen gehen kann. Nun habe ich aber auch gelesen, dass ich deutlich früher in Altersrente kann durch den Bestandsschutz meiner vollen Erwerbsminderungsrente. Was stimmt denn nun? Kann ich bereits jetzt abschlagsfrei in Altersrente wegen der Bestandsschutz Regelung? Danke für Infos!

von Frank the Frank18.09.2026 | 23:26
147 Ansichten
4 Antworten

Moin, ich bin gerade an meinem Antrag für Altersrente und über den Hinweis gestolpert, dass Zeiten der Berufsausbildung auch so im Rentenverlauf aufgeführt werden sollen. Bei mir steht meine 2-jährige Berufsausbildung (kfm. Angestellter) als ganz 'normale' Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen im Rentenverlauf. Das sollte doch so reichen... oder macht es Sinn, das ändern zu lassen (gibt es hierfür ggf. ein Formular?)

von BeLu6118.09.2026 | 16:14
79 Ansichten
3 Antworten

Hallo, mein Gutachten vom Gutachter liegt der DRV seit Januar 26 vor. Seit 8 Wochen kämpfe ich um eine Kopie des Gutachtens. Ich werde ständig vertröstet. Nach 8 Monaten sollte es eigentlich ausgewertet und meiner Akte zugeordnet sein. Nun habe ich nochmals nachgefragt und man sagte mir das es mir nicht ausgehändigt werden kann, weil ein weiteres Gutachten noch bevorsteht. Das erste Gutachten war von einem Internisten und das bevorstehende wird ein psychiatrisches Gutachten. Was bitte hat das erste Gutachten mit dem bevorstehenden Gutachten zu tun. Ich würde es verstehen wenn es die gleiche Fachrichtung wäre und deshalb nicht ausgehändigt werden kann. Aber es ist ein ganz andere Fachrichtung. Ich sehe also keinen Grund mir das Gutachten in Kopie zukommen zu lassen. Mein Sachbearbeiter weigert sich. Was kann ich jetzt noch tun? Ich habe dich rechtlich ein Anspruch auf ein Kopie des Gutachtens.

von Tina18.09.2026 | 11:37
154 Ansichten
9 Antworten

Ich habe aktuell einen gdb von 60. nun wurde mein Widerspruch gegen hier Herabstufung auf einen gdb von 40 abgelehnt, mit Datum 28.08..Laut meinen Informationen beginnt nach der Unanfechtbarkeit Ende September (wenn ich keine Klage einreiche) eine Schonfrist von 3 Monaten. Nun meine Frage: kann ich zum 1.12. vorgezogene Altersrente beantragen? Da müsste ich ja noch einen gdb von 60 haben. Ich bin im Juni 1962 geboren und habe mehr als 35 Jahre Beitragszeiten. Ich möchte nicht unbedingt Klage einreichen, muss aber sicher wissen, dass dies zum 1.12. möglich ist bevor die Frist zur Klagereinreichung abgelaufen ist. Vielen Dank!

von B. Klenk18.09.2026 | 08:31
158 Ansichten
10 Antworten

Vom 01.04.2025 (Dienstag) bis zum 30.01.2026 (Freitag) habe ich an einer LTA-Maßnahme teilgenommen. Trotz mehrfachen Widerspruchs lehnt die DRV die Zahlung der Fahrtkostenpauschale für den Monat Januar 2026 ab, da es sich um einen "Teilmonat" handele. Somit habe ich für eine Maßnahme, die exakt 10 Kalendermonate gedauert hat, lediglich für 9 Monate eine Fahrtkostenerstattung erhalten. Ist dieses Vorgehen korrekt? Rein faktisch hätte die Maßnahme gar nicht am 31.01.2026 enden können, da es sich dabei um einen unterrichtsfreien Samstag gehandelt hat. Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

von Johann18.09.2026 | 07:05
85 Ansichten
2 Antworten

Bei meinem Ehemann wurde die SB automatisch reduziert auf 390 €. Meine KV weigert sich. Bei mir bleibt der SB auf 1550 € wie ich finde sehr hoch

von Behappy18.09.2026 | 06:48
127 Ansichten
3 Antworten

Guten Tag, ich habe von August 2011 bis Ende Juni 2013 eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme ( der Agentur für Arbeit mit Arbeitslosengeld gem. Paragraph 136 SGB 3 ) nach Paragraph 81 und 83 ff SGB 3 absolviert. Ist diese Zeitspanne als Grundrentenzeit zu berücksichtigen ? Vielen Dank im voraus.

von Marìa17.09.2026 | 09:03
87 Ansichten
1 Antworten

Guten Morgen! Ich habe von 2012 bis 2020 eine volle EM-Rente bezogen, die dann aber nicht verlängert wurde. In der Folgezeit war ich durchgängig arbeitsunfähig (AU-Bescheinigungen habe ich) und habe zunächst 15 Monate Arbeitslosengeld bezogen. Danach musste ich mich privat finanzieren und habe einen kleinen Minijob gehabt. Seit September 2023 beziehe ich wieder eine volle EM-Rente und bekomme sie nun bis zur Altersrente. Meine Frage ist: Nutzt mir der o. g. Paragraph etwas, wenn ich die AU-Bescheinigungen während der EM-Renten-Pause der DRV nachreiche? Haben Sie vielen Dank für eine Antwort!

von Tess17.09.2026 | 08:13
154 Ansichten
3 Antworten
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