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Experten-Antwort

Grundrente mit Kind

von TeeJay30.06.2021 | 18:29
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7 Antworten

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Guten Abend Ich bin 50 Jahre und beziehe volle Erwerbsminderungsrente. bei der Grundrente wird die Einkommensgrenze als Single oder Paar berechnet. Wie sieht die Berechnung bei Single mit minderjährigen Kind aus? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo TeeJay,

bei Rentenbeziehern wird bis Ende 2022 automatisch geprüft, ob ein Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag zur Erwerbsminderungsrente besteht.

Für die Ermittlung der Einkommensgrenze ist nur das Einkommen des Ehepartners heranzuziehen. Ein minderjähriges Kind hat keinen Einfluss auf die Einkommensgrenze.

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6 Antworten

Siehe hieram 30.06.2021 | 18:46
Hallo TeeJay, für Bezieher von Erwerbsminderungsrente ist das Thema Grundrente zunächst ohne Belang. Und bis Sie dann in Altersrente wechseln können, dürfte Ihr Kind bereits volljährig sein. Sofern bei Ihnen dann Ansprüche zu berücksichtigen sind, werden diese Ihnen automatisch mitgeteilt. Informationen zur Grundrente finden Sie z.B. hier: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/grundrente.…
Fanniam 30.06.2021 | 19:43
Wenn man mit 50 Grundrente haben will, muss man aber den perfekten Lebenslauf hingelegt haben vorher, oder? Mir hat man gesagt, es sind 33 Jahre notwendig, Schule und Arbeitslosigkeit zählen nicht mir. Demnach hat man nur im Ausnahmefall eine Chance, als Erwerbsgeminderter, ausser man wird es erst spät kurz vor der Altersrente. Richtig ?
Janaam 30.06.2021 | 22:44
Mit 15 Hauptschulabschluss Mit 16 Mittlere Reife Da reicht es locker mit 33 Jahren, wenn man 50 ist. Vorausgesetzt man ist nicht schon 3 Jahre EMR.
Fanniam 01.07.2021 | 06:53
Bei mir leider nicht, weil ich mal arbeitslos war. Diese Zeiten zählen nicht mit. Wer Abi hat, kanns auch gleich vergessen. Und Sie sagen es ja, man darf auch erst ganz knapp vor 50 erwerbsunfähig werden. Es sind also nur seltene Ausnahmefälle, denke ich. Der normale Erwerbsgeminderte rutscht an der Grundrente vorbei. So sagt es auch die verlinkte Broschüre, danke fürs Einstellen. Erwerbsgeminderte bekommen stattdessen seit 2019 einen guten Rentenaufschlag. Wer vor 2019 dran war, hat Pech in vieler Hinsicht.
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