Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Welcher "Rentenanspruch" ist gegeben

von George22.05.2021 | 19:06
57 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend, mein Schwiegervater ist 68 Jahre alt und hat die ersten 10 Jahre seines Arbeitslebens in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Seither (bis zum heutigen Tag)ist er als selbständiger Versicherungsvertreter tätig. Vor 10 Jahren musste er rückwirkend (gezwungenermaßen) ca. 10.000 Euro nachzahlen. Die Situation ist so verzwickt, dass meine Schwiegermutter nicht Bescheid weiß, ob überhaupt ein Rentenanspruch gegeben ist!?! Er geht seiner "Arbeit" bis heute nach und hat bisher (angeblich) keinen Rentenantrag gestellt bzw. eine Rente bezogen. An dieser Stelle sei noch vermerkt, dass seine Selbständigkeit alles andere als erträglich ist und war. Leider blockt er bei diesem Thema total! Was besonders meiner Schwiegermutter große Zukunftsängste bereitet. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Könnte im oben genannten Fall eine Grundrente oder ähnliches beantragt werden??? Zur Information: Meine Schwiegermutter erhält lediglich 500,-€ Rente. Für konstruktive Antworten/Empfehlungen bedanke ich mich herzlich im Voraus. Viele Grüße George

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User George,

wie Ihnen die User bereits mitgeteilt haben, könnte Ihr Schwiegervater die Regelaltersrente in Anspruch nehmen, da er die erforderlichen 5 Beitragsjahre bereits erfüllt hat. Auch hat er das entsprechende Lebensalter erreicht.

Vielleicht hilft nochmals ein klärendes Gespräch, auch mit dem Hinweis, dass sich Ihre Schwiegermutter Gedanken über ihre eigene Zukunft macht, falls Ihrem Schwiegervater etwas zustoßen würde.

Bei der Grundsicherung werden alles Einkünfte der Eheleute mit herangezogen und auf die Grundsicherung angerechnet.

Ob Ihre Schwiegermutter Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat, wird in den nächsten 1,5 Jahren automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Dafür muss Ihre Schwiegermutter keinen Antrag stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W°lfgangam 22.05.2021 | 20:19
Hallo George, dann sollte er umgehend einen Antrag auf Altersrente stellen, dafür sind nur 5 Jahre an Beitragszeiten erforderlich. Ein Hinzuverdienst (weiterhin selbständiger Versichertenvertreter) ist unschädlich. Zudem erhält er inzwischen sogar einen Zuschlag auf die Rente, da er sie seit Erreichen seiner Regelaltersrente nicht in Anspruch genommen hat. > Leider blockt er bei diesem Thema total! Ist ggf. eine rechtliche Betreuung angedacht? ;-) > Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Könnte im oben genannten Fall eine Grundrente oder ähnliches beantragt werden??? Es gibt keine Grundrente. Hier käme allenfalls die Grundsicherung/Sozialhilfe infrage, allgemeine Info dazu hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Er… Gruß w.
senf-dazuam 25.05.2021 | 10:19
Aufgrund dieser Angaben sollte eigentlich jährlich eine Renteninformation eingehen, in besagtem Alter auch schon mal mit dem vorhanden Versicherungsverlauf. Daraus ist ersichtlich, welche Rente (zur Regelaltersgrenze) hätte gezahlt werden können. Inzwischen kommen noch ein paar Prozent drauf aufgrund des verspäteten Rentenbeginns. Siehe Renteninformation, sollte in den Unterlagen aufzufinden sein. Bei > 10 Jahren Pflichtbeitrag spricht nichts dagegen. Die derzeit diskutierte "Grundrente" ist ein Zuschlag bei langjährigen aber geringen Pflichtbeiträgen. Wenn weniger als 33 Jahre an Beitragszeiten vorliegen, sieht das eher schlecht aus. Möglicherweise hat der selbstständige Versicherungsvertreter selbst für eine gute Altersversorgung (Rentenversicherung, Lebensversicherungen, "Betongold" etc.) gesorgt ... Auch dies wäre zu prüfen, aber das geht eben nur mit und nicht gegen ihn. Vielleicht wäre es ein Weg, sein Versicherungswissen hinsichtlich der Vorsorgemöglichkeiten für einen "guten Bekannten" zu nutzen und dann mal zu hinterfragen, wie er für sein Alter vorgesorgt hat.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026