Hallo User George,
wie Ihnen die User bereits mitgeteilt haben, könnte Ihr Schwiegervater die Regelaltersrente in Anspruch nehmen, da er die erforderlichen 5 Beitragsjahre bereits erfüllt hat. Auch hat er das entsprechende Lebensalter erreicht.
Vielleicht hilft nochmals ein klärendes Gespräch, auch mit dem Hinweis, dass sich Ihre Schwiegermutter Gedanken über ihre eigene Zukunft macht, falls Ihrem Schwiegervater etwas zustoßen würde.
Bei der Grundsicherung werden alles Einkünfte der Eheleute mit herangezogen und auf die Grundsicherung angerechnet.
Ob Ihre Schwiegermutter Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat, wird in den nächsten 1,5 Jahren automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Dafür muss Ihre Schwiegermutter keinen Antrag stellen.