Früher in den Ruhestand: Was kostet mich das bei der Rente?
Was kostet mich ein früherer Renteneintritt? Wer dies überschlägig berechnen will, dem hilft ein Blick in die Renteninformation, die fast allen Versicherten jährlich zugesandt wird. Schauen Sie hier auf den umrahmten Block mit drei Euro-Beträgen. Bei der untersten Zahl handelt es sich um die Altersrente, die Ihnen zustehen würde, wenn Sie bis zu Ihrem regulären Rentenalter weiterhin Beiträge wie in den letzten fünf Jahren in die Rentenkasse einzahlen würden. Die bis zum Renteneintritt zu erwartenden Rentensteigerungen sind hierbei nicht berücksichtigt, ebenso wenig die Inflation.
Wie viel Rente bekommen Sie mit einem durchschnittlichen Verdienst??
Beispiel: Sie sind 1964 oder später geboren, haben stets durchschnittlich in die Rentenkasse eingezahlt und werden wahrscheinlich mit 67 auf 47 Beitragsjahre kommen. Dann steht hier in der Renteninformation der Wert von 1.767,20 Euro. Die Rechnung dahinter ist recht einfach. Wenn Sie ein durchschnittliches Arbeitsentgelt erzielen, kommen Sie pro Jahr auf einen Rentenpunkt (Entgeltpunkt). Als Durchschnittsverdiener im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung gelten Sie übrigens, wenn Sie 2023 brutto gut 43.000 Euro verdient haben. Nach 47 Jahren kommen Sie auf 47 Rentenpunkte. Ein Punkt ist aktuell 37,60 Euro wert.
Die Formel lautet also: 37,60 x 47 = 1.767,20 Euro.
Wichtig dabei: Das ist ein Bruttowert. Hiervon gehen im Schnitt noch etwa 11,5 Prozent Sozialversicherungsbeiträge ab. Und in vielen Fällen werden Sie auch vom Finanzamt zur Kasse gebeten. Doch hier soll es nur um den Wert von 1.767,20 Euro gehen. Was ändert sich hieran, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen?
Mit welchem Rentenminus müssen Sie bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte rechnen?
Das ist die bei weitem beliebteste Frührente, weil sie abschlagfrei gezahlt wird. Soweit Sie 45 Versicherungsjahre nachweisen können, die hier als Wartezeit anerkannt werden, gibt es diese Rente ab 65 Jahren. Für die Jahrgänge vor 1964, noch einige Monate früher – jeweils zwei Jahre vor dem persönlichen regulären Rentenalter. Und genau das führt gegenüber dem Wert, den Sie in der Renteninformation finden, zu Abstrichen.
Zurück zum Beispiel: Nehmen wir an, Sie beziehen als besonders langjährig Versicherter ihre Altersrente zwei Jahre vor Ihrem regulären Rentenalter (es geht auch später). Dann fehlen Ihnen zwei Jahre mit Rentenbeiträgen. Als regelmäßiger Durchschnittsverdiener kommen Sie dann nach 45 Beitragsjahren auf 45 Entgeltpunkte. Sie müssen deshalb vom Wert, der in der Renteninformation steht, 2 Rentenpunkte abziehen. Das entspricht derzeit 75,20 Euro. Aus den 1.767,20 Euro, die Sie mit 67 erhalten könnten, werden damit 1.692,- Euro.
In Prozent ausgedrückt, können Sie von dem Wert, der für das reguläre Rentenalter ausgewiesen ist, nach einer Pi-Mal-Daumen-Regel knapp fünf Prozent abziehen. Das gilt für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Wie sieht es bei der Altersrente für langjährig Versicherte aus?
Diese Rente gibt es, wenn Sie die hierfür geltende 35-jährige Wartezeit erfüllen, bereits ab 63. Hier wird die Rechnung etwas komplizierter. Denn hier müssen Sie gegenüber dem Wert, den Sie in der Renteninformation finden, doppelte Abzüge vornehmen. Denn zum einen fehlen Ihnen Versicherungsjahre und zum anderen müssen Sie Rentenabschläge hinnehmen.
Zunächst zu den fehlenden Versicherungsjahren. Bei einem Renteneintritt mit 63 statt mit 67 fehlen Ihnen 4 Versicherungsjahre, als Durchschnittsverdiener macht das ein Minus von 4 Rentenpunkten.
Zurück zum Beispiel: Mit 63 kommen Sie dann nur auf 43 Rentenpunkte statt auf 47, die Sie mit 67 erreichen würden. Damit sinkt Ihr Rentenanspruch von 1.767,20 Euro auf (43 x 37,60 Euro =) 1.616,80 Euro.
Auf diesen Wert fallen nun Rentenabschläge an. Pro Monat, den Sie die Altersrente für langjährig Versicherte (ohne den Zusatz „besonders“) vor Ihrem regulären Rentenalter in Anspruch nehmen, müssen Sie mit Rentenabschlägen von 0,3 Prozentpunkten rechnen. Das macht pro Jahr 3,6 % und bei 4 Jahren 14,4 Prozent. Geregelt ist das in § 77 des sechsten Sozialgesetzbuchs.
Wieder zurück zum Beispiel: Von den 1.616,80 Euro gehen bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren 14,4 Prozent ab. Damit bleiben Ihnen statt 1.767,20 Euro bei einem Renteneintritt mit 67 nur 1.383,98 Euro. Das ist ein Minus von 383,22 Euro. Oder in Prozent ausgedrückt: Ein Minus von 21,7 Prozent.
Tipp: Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie zu jedem beliebigen Zeitpunkt zwischen 63 und 67 Jahren in Anspruch nehmen. Beginn diese Rente mit 64, so beläuft sich das Minus gegenüber dem regulären Renteneintritt beispielsweise im Standardfall nur auf ca. 16,3 Prozent.
Welches Minus fällt bei der Rente für schwerbehinderte Menschen an?
Wer 1964 oder später geboren wurde, kann diese Rente frühestens mit 62 beziehen – dann aber mit einem Abschlag von 10,8 Prozent. Auch hier fehlen Ihnen bei einem vorzeitigen Renteneintritt erst einmal Versicherungsjahre.
Zurück zum Beispiel: Als Durchschnittsverdiener kommen Sie mit 62 Jahren auf 42 Rentenpunkte statt auf 47 Rentenpunkte mit 67 Jahren. Es fehlen Ihnen also 5 Rentenpunkte. Statt 1.767,20 Euro wird die Rente damit nur auf Basis von (42 x 37,60 Euro =) 1.579,20 Euro berechnet.
Hiervon gehen wegen des frühzeitigen Rentenbezugs 10,8 Prozent ab. Es bleiben damit nur 1.408,65 Euro. Das Rentenminus beläuft sich auf 358,55 Euro oder 20,3 Prozent.
Wichtig: Auch diese Rente kann später bezogen werden. Wer die Schwerbehindertenrente beispielsweise statt mit 62 erst mit 63 bezieht, muss mit einem Rentenminus von 13,5 Prozent (gegenüber der regulären Altersrente) rechnen.
Kann ich das Rentenminus ausgleichen?
Wenn Sie 50 Jahre oder älter sind und später voraussichtlich die Altersrente für langjährig Versicherte oder die Schwerbehindertenrente beziehen werden, können Sie die zu erwartenden Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen. Das kann sich – auch wegen der Steuervorteile – vor allem für rentennahe Jahrgänge mit hohem Einkommen lohnen.
Tipp: Wenn Sie genau wissen wollen, wie sich ein vorzeitiger Renteneintritt bei Ihnen persönlich auswirken würde, sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Wenn Sie einen Termin buchen möchten, klicken Sie hier.
Sie wollen früher aus dem Job raus? Möglich ist das – vorausgesetzt man hat 35 Beitragsjahre zusammen. Doch was kostet das?
