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Riester-Rente im Alter

Die Riester-Rente ist eine sichere Angelegenheit: Ab Rentenbeginn müssen mindestens die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen ausgezahlt werden – lebenslang.

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Rentnerin schaut lächelnd aus dem Fenster. Bild: IMAGO / Westend61

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Riester-Rentenbeginn wählen

Wann dieser Rentenbeginn ist, können Riester-Sparer wählen: Normalerweise beginnt die Auszahlungsphase mit dem Bezug der gesetzlichen Altersrente. Sparer können sich die Riester-Rente aber schon ab dem 62. Geburtstag auszahlen lassen; bei vor 2012 abgeschlossenen Verträgen auch schon ab 60.

Tipp: Wenn ein Vertrag noch nicht lange läuft, kann es sinnvoll sein, den Auszahlungsbeginn nach hinten zu schieben – sofern der Vertrag das zulässt. Dann fällt die Rente später höher aus.

So kommt die Riester-Rente auf Ihr Konto

Mit dem Renteneintritt rückt auch die Auszahlung des Riester-Vertrags näher. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.

Riester-Teilentnahme und Rentenzahlung

Riester-Sparer können bis zu 30 Prozent des Guthabens zu Beginn der Auszahlungsphase auf einen Schlag entnehmen – ohne dass diese Summe an einen Zweck gebunden wäre. Die Summe ist voll zu versteuern und mindert die monatlichen Rentenzahlungen. Zur Tilgung einer Restschuld fürs Eigenheim darf sogar das gesamte Guthaben entnommen werden.

Ansonsten wird die Riester-Rente als lebenslange Rente gezahlt.

Der Vorteil: Sparer können mit der festen Summe planen.
Der Nachteil: Weil Anbieter die eingezahlten Beiträge bis zum Lebensende garantieren müssen, legen sie risikoarm an und erwirtschaften dadurch in der Regel geringere Rendite.
 

Riester-Restverrentung ab 85 Jahren

Wer eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen hat, bekommt die Rente ohnehin ab Rentenbeginn gezahlt.

Bei Banksparplan oder Fondssparplan wird die Rente in der Regel zunächst über einen Auszahlungsplan gezahlt. Aber auch die Anbieter dieser Produkte schließen zu Beginn der Auszahlungsphase eine Sofortrente für ihre Kunden ab, um zu garantieren, dass die Rente ein Leben lang gezahlt werden kann. Dafür ziehen die Anbieter einen Betrag vom Auszahlungsplan ab, den sie in die Versicherung stecken.

Die Versicherung garantiert die lebenslange Rente ab dem 85. Lebensjahr. Die Rente, die vor dem 85. Geburtstag gezahlt wird, wird aus dem verbleibenden Kapitel gezahlt. Je höher der Betrag für die Versicherung ist, desto geringer fällt die Rente bis 85 aus. Die Riester-Rente wird also lebenslang gezahlt, fällt aber unter Umständen unterschiedlich hoch aus. Niedriger werden kann die Rente aber nicht.

Die Leistungen müssen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz über die gesamte Leistungsdauer gleich bleiben oder steigen.

  • Sofortrente: Eine Sofortrente ist eine klassische Rentenversicherung. Statt nach einer langen Ansparphase beginnt die Rentenzahlung direkt nach Vertragsbeginn und der Einzahlung eines Einmalbetrags.

Riester-Anbieter wechseln für die Auszahlungsphase

Sparern steht es frei, zu Beginn der Auszahlungsphase den Anbieter zu wechseln und einen neuen, günstigeren Vertrag abzuschließen. Dieses Recht hat der Gesetzgeber eingeräumt, die Praxis sieht aber noch anders aus: Es gibt nicht viele Versicherer, die Riester-Sparer bei Renteneintritt aufnehmen. Bei der hohen Lebenserwartung der Deutschen sind lebenslange Rentenzahlungen für die Versicherer nicht lukrativ.

Tipp:
Schlussbonus

Sparer mit Riester-Banksparplan sollten nicht zu früh wechseln. Oft bekommen sie zum Ende der Vertragslaufzeit von der Bank einen Schlussbonus, den sie ansonsten verschenken.

Mini-Renten

Wer nur wenig angespart hat und entsprechend nur eine niedrige Riester-Rente bekommt, kann sich den Betrag am Ende der Vertragslaufzeit auf einen Schlag auszahlen lassen. Zulagen und Steuervorteile muss man nicht zurückzahlen, dafür wird die Auszahlung als steuerpflichtiges Einkommen angesehen. 

Seit dem Veranlagungszeitraum 2018 werden diese Einmalzahlungen ermäßigt besteuert. Die sogenannte „Fünftelregelung“ ist dann anzuwenden: Um eine außerordentliche Steuerbelastung zu vermeiden, wird die einmalige Summe durch fünf geteilt. Die Einkünfte werden zwar voll versteuert, aber nur ein Fünftel davon wirkt sich progressiv auf den Steuersatz aus.

Seit 2018 müssen Riester-Produkte auch ein Wahlrecht enthalten. Sparer sollen wählen können, ob sie die Abfindung ihrer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase erhalten möchten oder zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres. 

Hintergrund: Wird die Abfindung erst in dem Jahr des ersten vollen Rentenbezugs gezahlt, haben Sparer üblicherweise geringere Einkünfte. Die Steuerlast, die sich durch die Einmalzahlung ergibt, ist damit meist geringer.

Was gilt als Mini-Rente?

Die Mini-Riester-Rente ist nicht höher als ein Prozent der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Diese richtet sich nach dem Durchschnittsentgelt der Gesetzlichen Rentenversicherung und wird jedes Jahr neu festgelegt.

2024 liegt die Bezugsgröße bei 3.535 Euro monatlich. Als Mini-Rente gilt damit eine monatliche Rente von unter 35,35 Euro.

Der Verwaltungsaufwand für die lebenslange Zahlung dieser Mini-Rente würde sich für Anbieter nicht lohnen. Deshalb ist eine Einmalzahlung möglich.

Wer den Riester-Anbieter im Laufe der Jahre mehrmals gewechselt hat, ohne das Guthaben mitzunehmen, bekommt dann unter Umständen mehrere Mini-Renten.

Sozialabgaben und Steuern

Riester-Renten werden – wie Betriebsrenten voll versteuert. Dafür fallen für die Riester-Rente keine Sozialabgaben an (Ausnahme: freiwillig gesetzliche krankenversicherte Rentner. Sie müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen).

Versteuert werden die Riester-Renten nach dem persönlichen Steuersatz, auch Renten aus Riester-Fondssparplänen. Deshalb ist für Sparer mit Riester-Fondssparplänen auch interessant, mehr als die steuerbegünstigten 2100 Euro einzuzahlen. Sie stecken ihr Geld in ein vergleichsweise renditestarkes Produkt mit Beitragsgarantie und müssen am Ende keine Abgeltungssteuer, sondern nur den persönliches Steuersatz zahlen. Und der ist im Rentenalter in der Regel geringer als im Erwerbsleben.

Übrigens: Dieser Vorteil greift auch bei Riester-Fondssparplänen, für die keine staatlichen Zulagen beantragt wurden. Bei Verträgen ohne staatliche Förderung fallen Steuern nur auf die Erträge und Wertsteigerungen an.

Ungeförderte Riester-Verträge

Riester-Verträge ohne staatliche Förderung werden steuerlich besonders behandelt: Zu versteuern ist ein Anteil des Ertrages, der sich nach dem Alter des Sparers zu Rentenbeginn richtet. Für Auszahlungen aus ungeförderten Riester-Rentenversicherungen gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Rentenversicherungen auch.

 

Steuererklärung abgeben

Rentner, die mehr Einkommen haben als den Grundfreibetrag, müssen eine Steuererklärung abgeben. Allerdings können Rentner auch einiges von der Steuer absetzen. Mehr dazu erfahren Sie hier: Rente und Steuern.

Anrechnung auf Grundsicherung im Alter

Lange wurden Riester-Renten voll auf das Einkommen angerechnet. Das hatte Auswirkungen auf die Grundsicherung im Alter. Wer darauf angewiesen war, hatte trotz Riester-Rente oft nicht mehr Geld zur Verfügung als ohne die zusätzliche Altersvorsorge. 

Das hat sich 2018 geändert: In der Grundsicherung im Alter gibt es jetzt einen Freibetrag von bis zu 50 Prozent des Regelbedarfs – für Betriebsrenten, private Riester-Renten, Rürup-Renten und Renten, die auf freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung beruhen. 2023 sind das 251 Euro.

Gerechnet wird so:
Zunächst gilt bei Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung ein Freibetrag von 100 Euro aus zusätzlicher Altersvorsorge. Wer mehr als 100 Euro aus dieser privaten Rente bekommt, soll 30 Prozent des übersteigenden Betrags behalten können. Maximal bis zur Höchstgrenze (halber Regelbedarf). Erst wer mehr als diesen Betrag an zusätzlicher Rente kassiert, bekommt den darüber liegenden Betrag auf die Grundsicherung angerechnet

Riester-Rente im Ausland

Früher verlangte der Staat seine Förderung zurück, wenn Riester-Sparer dauerhaft ins Ausland ziehen. Sparer, die im EU-Ausland leben, müssen mittlerweile keine staatliche Förderung zurückbezahlen. Wer außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein und Norwegen) wohnt, muss den Steuervorteil und die staatlichen Zulagen zurückzahlen. Die genauen Bedingungen hat die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite zusammengefasst. Sparer, die in Deutschland arbeiten, aber nicht hier wohnen, erhalten ebenfalls Riester-Zulagen. 


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