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Rentenerhöhung 2024: stärker als erwartet

"Zum 1. Juli gibt es wieder ein deutliches Rentenplus." Seit 2012 beginnt die Berichterstattung fast jedes Jahr mit diesem Satz. Dieses Mal beträgt das Plus 4,57 Prozent. Wir zeigen, wie es zustande kommt und blicken in die Zukunft.

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Älteres Paar sitzt am Tisch mit Tablet-PC in der Hand

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In Kürze: Rentensteigerung und Perspektiven

  • Die gesetzliche Rente steigt im Juli um 4,57 Prozent, für drei Millionen Rentner gibt es zusätzliche eine Extra-Erhöhung um 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent.
  • Das Plus gilt in Ost und West gleichermaßen. Das wird künftig immer so sein.
  • Die Rente folgt 2024 annähernd der Lohnentwicklung.
  • Wird das Rentenpaket II wie geplant verabschiedet, wird die Rente bis in die zweite Hälfte der 30er-Jahre eng an die Lohnentwicklung gekoppelt.
  • Bereits heute gilt aber: Wer im Alter in etwa seinen vorherigen Lebensstandard sichern möchte, muss zusätzlich vorsorgen – zum Beispiel über freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse zum Ausgleich der Rentenminderung. 

Mit welcher Rentenerhöhung kann ich zum 1.7. 2024 rechnen?

Der aktuelle Rentenwert steigt um 4,57 Prozent und beträgt damit statt bislang 37,60 Euro nun 39,32 Euro. Dieser Wert gilt bis einschließlich Juni 2025. Die höhere Rente wird zumeist Ende Juli erstmals ausgezahlt – automatisch und ohne Antragstellung.

Wenn Sie zum Beispiel bislang brutto eine Rente von 1.500,- Euro erhalten haben, können Sie ab Juli dieses Jahres mit brutto 1.568,55 Euro rechnen. 

Für die Rentendiskussion und die Festlegung der Rentenerhöhung spielt der so genannte “Standardrentner” eine zentrale Rolle. Bei der Berechnung der Standardrente wird unterstellt, dass eine fiktive Person 45 Jahre lang jedes Jahr genau durchschnittlich verdient und entsprechend Rentenbeiträge zahlt. Dieser Standardrentner käme 2024 auf (45 x 39,32=) 1.769,40 Euro Bruttorente monatlich, wovon im Schnitt 11,55 Prozent an Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen, es verbleiben 1.565,03 Euro – vor Steuern.

Im Einzelfall müssen die Betroffenen eine Einkommenssteuererklärung abgeben und es kommt zu einer Steuernachforderung des Finanzamtes. Dies betrifft bislang allerdings überwiegend nur Rentenbezieher mit zusätzlichen Einkünften – etwa aus Vermietung.

Wie kommt das Rentenplus zustande?

Im Sozialgesetzbuch (SGB) gibt es Rechenregeln, wie die Rentenerhöhung zu berechnen ist. Diese findet man zunächst in § 68 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI). Dort steht, dass die Renten im Prinzip genauso steigen wie die Löhne und Gehälter der abhängig Beschäftigten. Diese Kopplung an die Lohnentwicklung macht die gesetzliche Rentenversicherung angesichts des noch immer niedrigen Zinsniveaus seit etlichen Jahren gegenüber herkömmlichen privaten Rentenversicherungen attraktiver. 

Für die Rentenerhöhung zählt immer die Entwicklung des Vorjahres. 2024 kommt es darauf an, wie sich die Löhne 2023 gegenüber 2022 entwickelt haben. In diesem Zeitraum beträgt die für die Rentenentwicklung relevante Lohnentwicklung 4,72 Prozent. Um diesen Wert – oder anders ausgedrückt: um den Faktor 1,0472 – müsste der Rentenwert West steigen, würde allein die Lohnentwicklung berücksichtigt. Tatsächlich fällt die Rentenerhöhung mit 4,57 Prozent etwas niedriger aus. Das ist kein Rechenfehler. Denn daneben spielen noch weitere Faktoren für die Rentenerhöhung eine Rolle. Der Nachhaltigkeitsfaktor, der Beitragssatzfaktor und letztlich die sogenannte Rentengarantie.

Was ist mit dem „Nachhaltigkeitsfaktor“ gemeint?

Schon seit 2005 ist bei der Festlegung der jeweiligen Rentenerhöhung ein “Bremsfaktor” wirksam, der in der Vergangenheit teilweise dafür gesorgt hat, dass die Rentenerhöhung unterhalb der Entwicklung des Lohnniveaus blieb: Der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor. Generell rechnen die Statistiker damit, dass es künftig zunehmend mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler geben wird. 2023 sind beispielsweise deutlich mehr (11 Prozent mehr) Menschen in Altersrente gegangen als 2022. 

Das zahlenmäßige Verhältnis beider Gruppen – also der Rentner und der Beitragszahler - wird durch den “Nachhaltigkeitsfaktor” abgebildet. “Verschlechtert” sich dieser Wert – gibt es also weniger Beitragszahler und mehr Rentner – so dämpft das den Rentenanstieg. Und umgekehrt. 

Auch hier kommt es auf die Entwicklung im letzten Jahr gegenüber dem vorletzten Jahr an – also 2023 gegenüber 2022. In diesem Jahr würde der Nachhaltigkeitsfaktor für sich genommen die Rentenanpassung um 0,16 Prozentpunkte dämpfen. Der Prozentwert wird auch hier in einen Faktor umgerechnet. Dieser ist hier kleiner als 1. Er beträgt 0,9984. Angesichts der Alterung unserer Gesellschaft wird dieser Faktor in Zukunft eine weit größere Rolle spielen - eigentlich jedenfalls. Dazu weiter unten mehr.

Was ist unter dem „Beitragssatz“-Faktor zu verstehen?

Auch dieser Faktor wurde bereits 2005 eingeführt: Grundsätzlich gilt ein Wippenprinzip: Steigt der Beitragssatz, dann ist das auch für die Rentenhöhe schlecht. Sinkt der Beitragssatz, dann ist das auch gut für die Rentenhöhe. Dafür sorgt der so genannte Beitragssatzfaktor, der in die Berechnung der Rentenanpassung einfließt. Die Idee, die dahintersteckt, ist: Auf diese Weise sollen auch die Rentner zur Kasse gebeten werden, wenn die Beitragszahler bluten müssen.

Allerdings kommt es auch hier nicht auf den aktuellen Beitragssatz an, sondern darauf, wie sich der Satz im letzten gegenüber dem vorletzten Jahr entwickelt hat. 2023 lag der Beitrag bei 18,6 Prozent. 2022 ebenfalls. Das bedeutet: Die Entwicklung des Beitragssatzes spielt dieses Mal bei der Rentenanpassung keine Rolle. Bisher hat sich wegen der weitgehenden Stabilität des Beitragssatzes der Beitragsfaktor nicht negativ auf das Rentenniveau ausgewirkt. Da der Beitragssatz in den letzten 20 Jahren sogar teilweise gesunken ist, hat sich dieser Faktor sogar manchmal positiv für die Renten ausgewirkt. Doch das dicke Ende kommt – würde dieser Faktor ungebremst weiter wirken – in Zukunft noch: Spätestens 2028 ist bei einem höheren Beitragssatz zu rechnen. Das würde sich auch auf die Rente negativ auswirken. Eigentlich jedenfalls. Wie gesagt: Dazu weiter unten mehr.

Wie funktioniert nun die genaue Berechnung der Rentenanpassung?

Die Faktoren – Lohnentwicklung, Nachhaltigkeitsfaktor und Beitragssatzfaktor – werden miteinander multipliziert. 2024 ist das einfach, weil sich der Beitragssatz zuletzt nicht verändert hat. Der Beitragssatzfaktor geht deshalb mit dem Wert 1,0 in die Rentenberechnung ein. Die Berechnung funktioniert deshalb folgendermaßen: 

Der Nachhaltigkeitsfaktor und der Lohnfaktor (zur Erinnerung: Steigerung um 4,72 Prozent) werden miteinander multipliziert. 

1,0472 x 0,9984 = 1,0455. 

Oder in Prozent ausgedrückt: Der Anstieg müsste 4,555 Prozent betragen. Tatsächlich ist es geringfügig mehr, nämlich 4,57 Prozent.

Letztlich entscheidender Faktor: Das garantierte Rentenniveau

Das sieht auf den ersten Blick wieder fast wie ein Rechenfehler aus, ist es aber nicht. Denn nun kommt ein neuer Faktor hinzu: Die Niveauschutzklausel, die zum 01.01.2019 eingeführt wurde und ein Sicherungsniveau von 48 Prozent garantiert. 

Die Klausel lautet: “Wird in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 1. Juli 2025 … das Sicherungsniveau vor Steuern … in Höhe von 48 Prozent unterschritten, ist der aktuelle Rentenwert so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 Prozent (Mindestsicherungsniveau) beträgt.” 

Mit dem Anpassungswert von 4,555 Prozent wäre das Rentenniveau auf 47,9 Prozent gesunken. Versprochen hat der Gesetzgeber aber ein Rentenniveau von 48,0 Prozent. Daher wurde die Rente minimal stärker erhöht, so dass sich ein Rentenniveau von 48,0 Prozent ergibt. So kommt die Rentenerhöhung um 4,57 Prozent zustande. Dieses geringfügige Plus wäre eigentlich kaum erwähnenswert, doch es geht ums Prinzip und vor allem um die Zukunft. Denn das bei 48 Prozent garantierte Rentenniveau wird künftig – wenn das Rentenpaket II wie geplant verabschiedet wird – bei der Festlegung der Rentenerhöhung entscheidend sein.

Was ist denn das garantierte Rentenniveau?

Hierbei handelt es sich um eine statistische Messgröße. Es bedeutet nicht, dass Rentner im Ruhestand 48 Prozent dessen erhalten, was sie vorher als Arbeitnehmer verdient haben. Das Rentenniveau ist das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten – und verglichen werden dabei jeweils die Netto-Werte ohne Berücksichtigung der Steuerabzüge.

Nun bezahlen Menschen Steuern – und Arbeitnehmer werden vom Fiskus weit stärker zur Kasse gebeten als Rentner. Realistischer wäre es, wenn man die Werte nach Steuerabzug berechnen würde, doch das funktioniert nicht, weil bei der Rente für jeden neuen Rentnerjahrgang neue Steuerregeln gelten. Daher behilft man sich mit diesem etwas seltsamen “Wert vor Steuern”. Und dieser lässt die Situation der Rentner etwas schlechter erscheinen als sie tatsächlich ist.

Würde das Rentenniveau bei Berücksichtigung der Steuerabzüge berechnet, so würde der Wert des Rentenniveaus deutlich höher liegen – möglicherweise bei 55 bis 60 Prozent. Doch egal wie man genau rechnet: Es ergibt sich eine beträchtliche Versorgungslücke im Alter. Denn Verbraucherschützer gehen davon aus, dass Rentner tatsächlich etwa 80 Prozent des Nettoeinkommens benötigen, das sie im Schnitt im Erwerbsleben hatten.

Wieso ist das garantierte Rentenniveau für die Zukunft der Rente entscheidend?

Künftig werden Nachhaltigkeitsfaktor und Beitragssatzfaktor in schöner Regelmäßigkeit dafür sorgen, dass der aktuelle Rentenwert von 48 Prozent unterschritten wird. Zu befürchten wäre sogar ein Absinken auf 43 Prozent. Genau darum geht unter anderem der Streit um das Rentenpaket II. Denn in diesem Paket soll die Rentengarantie für den Wert von 48 Prozent bis zum Ende des kommenden Jahrzehnts verlängert werden.

Ohne Rentengarantie rechnet die Bundesregierung damit, dass das Rentenniveau bis 2037 auf 45 Prozent sinken wird. Das steht im Rentenversicherungsbericht 2023, der noch davon ausging, dass die Rentengarantie 2025 auslaufen würde. Die Bruttostandardrente kalkulierte die Regierung für 2037 auf 2.426 Euro. Zum Vergleich: Mit der Garantie des Rentenniveaus von 48 Prozent wären es 2.588 Euro. 

Diese Garantie-Schutzklausel wird künftig, wenn Rentenpaket II zum Gesetz wird, nahezu Jahr für Jahr zur Anwendung kommen. Letztlich besagt die Schutzklausel: Die Regelungen zur Bremsung der Rentenerhöhung – Nachhaltigkeitsfaktor und Beitragssatzfaktor - zählen nicht, wenn dadurch ein gesetzlich garantiertes Rentenniveau unterschritten wird. Man könnte auch formulieren: Die Sonderregeln zum garantierten Rentenniveau schlagen die Detailregeln von § 68 SGB VI. 

Die gute Nachricht aus dem Rentenpaket II ist für Rentner: Die Schere zwischen der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen und dem Einkommen der Rentner wird sich dann nicht weiter öffnen. Diese Schere ist allerdings heute bereits weit offen. Wer alleine von der gesetzlichen Rente lebt, kann im Alter in der Regel seinen früheren Lebensstandard als Arbeitnehmer nicht beibehalten.

Für Arbeitnehmer bedeutet das: Private Zusatzvorsorge ist weiterhin ein Muss. Eine gute Möglichkeit sind hier die Ausgleichsbeträge, die die meisten Arbeitnehmer ab 50 in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen können. Hierbei beraten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

Welche Bedeutung hat das so genannte Generationenkapital im Rentenpaket II?

Bekannt geworden ist das Generationenkapital, das ebenfalls im Rentenpaket II vorgesehen ist, vielfach als “Aktienrente”. Damit kein Missverständnis aufkommt: Hiermit soll keinesfalls eine aktienfinanzierte staatliche Rente geschaffen werden. Es geht lediglich um eine ergänzende – letztlich kleine – Finanzierungsquelle für das Rentensystem. 

Zwar sollen in den kommenden Jahren jeweils beträchtlich scheinende Summe über einen Fonds am Kapitalmarkt angelegt werden. 2024 sollen es zunächst 12 Milliarden Euro sein. Doch dabei handelt es sich nicht um Ansprüche, die dem einzelnen Versicherten gehören. Der so aufgebaute Kapitalstock soll den Anstieg des Beitragssatzes abfedern – und zwar um 0,3 Prozentpunkte ab 2036, wie Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium vorrechnen. Peanuts sozusagen. 

Hinzu kommt: Der Bundesfinanzminister hat hier dafür gesorgt, dass der Kapitalstock durch Schulden finanziert wird. Zunächst werden also Mittel am Kapitalmarkt aufgenommen und dann in Kapitalmarktanlagen angelegt. Eigentlich rät von einem solchen Verfahren jeder Verbraucherschützer ab. 

Doch wie dem auch sei: Niemand sollte sich durch das so genannte Generationenkapital von einer selbstorgansierten zusätzlichen Altersvorsorge abhalten lassen.

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