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Die richtige Altersvorsorge für Selbstständige

Nur etwa ein Viertel der Selbstständigen in Deutschland ist zur Altersvorsorge verpflichtet. Wir erklären, was die anderen unbedingt wissen sollten.

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Mann mit Vollbart steht mit der Brille in der Hand in seinem Homeoffice und schaut auf ein Tablet.

© Nicht definiert

Ich bin Angestellter, will mich aber selbstständig machen. Soll ich in der Rentenversicherung bleiben oder mich privat absichern?

Sie sollten in jedem Fall ab dem ersten Tag als Selbstständiger ausreichend gesichert sein. Bevor Sie aus der Rentenversicherung ausscheiden, sollten Sie überlegen, welche Risiken dort abgesichert sind – und was Sie bei einer privaten Versicherung für ähnliche Leistungen zahlen müssten.

Wenn Sie gesund und noch relativ jung sind, ist der Gedanke an eine private Versicherung naheliegend – weil sie auf den ersten Blick möglicherweise günstiger erscheint. Doch wenn sich Ihre berufliche Entscheidung langfristig als falsch erweist und Sie wieder Arbeitnehmer werden, ist ein Verbleib in der Rentenversicherung besser.

Ich bin selbstständiger Handwerker in einem nicht rentenversicherungspflichtigen Gewerbe. Sichere ich mich besser über die Rentenversicherung oder privat ab?

In der Rentenversicherung sind Sie mit Ihrem Beitrag automatisch für alle existenziellen Risiken abgesichert: für das Alter, für das Risiko von Erwerbsminderung, im Fall Ihres Todes auch Ihre Familie, durch eine Witwer-/Witwenrente und eine Waisenrente. Außerdem steht Ihnen, wenn Ihre Gesundheit nicht mitspielt, unter Umständen auch eine Reha-Leistung zu. Was Sie an Beitrag zahlen, hängt nicht von Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand ab. Eine Rente wird Ihnen in jedem Fall nur monatlich ausgezahlt – eine Kapitalauszahlung Ihrer eingezahlten Beiträge ist nicht möglich.

Wenn Sie sich für eine private Altersvorsorge entscheiden, stehen Ihnen Leistungen nach den individuell vertraglich vereinbarten Risiken und der gewählten Beitragshöhe zu. Und die richtet sich wiederum zum Beispiel nach Ihrem Alter bei Vertragsabschluss, persönlichen Gesundheitsrisiken wie etwa Vorerkrankungen. Sie können also die Risiken Alter, Erwerbsminderung und Todesfall separat absichern – und damit Ihre Beitragshöhe begrenzen. Sie begrenzen damit aber auch Ihre Leistungsansprüche.

Was ist die Basisrente (Rürup-Rente) für Selbstständige?

Die privaten Lebensversicherungen bieten sogenannte Basisrenten an, in der Öffentlichkeit auch als „Rürup“-Renten bekannt. Basisrentenverträge gibt es in unterschiedlichen Ausgestaltungen. Ihre wichtigsten Eigenschaften:

  • Die Basisrente darf ausschließlich als monatliche Rente gezahlt werden – frühestens ab dem 62. Lebensjahr.
  • Basisrenten müssen bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügen: Sie dürfen nicht beliehen, veräußert, vererbt, übertragen oder kapitalisiert werden.
  • Neben der Absicherung einer Altersrente können Sie zusätzlich Hinterbliebene absichern oder eine Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeitsabsicherung abschließen.
  • Die Basisrente wird an den Versicherten selbst ausgezahlt. Wird eine Hinterbliebenenversorgung mit abgeschlossen, gilt diese für den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder des Versicherten.
  • Eine Todesfall-Leistung darf nur in Form einer Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder als Waisenrente an die Kinder ausgezahlt werden.
  • Das Sozialamt oder die Arbeitsagentur greifen auch dann nicht auf die Basisrente zu, wenn Sie im Laufe Ihres Lebens bedürftig werden.
  • Wenn Sie mit einem Basisrentenvertrag ohne Hinterbliebenenabsicherung frühzeitig sterben, ist das gesamte Vertragskapital verloren.

Stiftung Warentest: Kritik an der Rürup-Rente

„Damit sich die Rürup-Rente lohnt, braucht es einen langen Atem. Wer sich die Beiträge nicht dauerhaft leisten kann und die Zahlung stoppt, bekommt später keine gute Rente. Die Auszahlung ist zudem sehr unflexibel. Vor Rentenbeginn kommen Kunden nicht an ihr Geld. Später wird es ausschließlich als Rente ausgezahlt. Größere Summen lassen sich auch dann nicht entnehmen, wenn sie dringend gebraucht werden. Wenn Überschüsse oder Fondsgewinne im Vertragsverlauf nicht steigen, müssen die Rentner zudem sehr alt werden, damit sich der Vertrag gelohnt hat.“         

Quelle: „Finanztest“  12/2021

Ich bin Handwerksmeister und will einen Betrieb in einem zulassungspflichtigen Gewerbe übernehmen. Was muss ich tun?

Wenn Sie einen Betrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk führen wollen, müssen Sie in der Handwerksrolle eingetragen sein. Sobald Ihr Betrieb tatsächlich unter Ihrem Namen arbeitet, sind Sie automatisch in der Rentenversicherung versicherungspflichtig.

Wenn Sie mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, können Sie sich befreien lassen. Das sollten Sie sich aber gut überlegen – und falls Sie diesen Schritt tun, in jedem Fall einen privaten Anschluss-Vorsorgevertrag abschließen. Sie wollen schließlich im Alter ausreichende Einkünfte haben und auch weiter gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung abgesichert sein.

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihren Beitrag zu zahlen:

  • Regelbeitrag: Den Regelbeitrag können Sie unabhängig von Ihrem Einkommen zahlen. Der richtet sich nach dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Im Jahr 2021 zahlen Sie dafür monatlich 611,94 Euro in den alten und 579,39 Euro in den neuen Ländern.
  • Halber Regelbeitrag: Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach dem Jahr des Beginns einer selbstständigen Tätigkeit können Sie auf Wunsch auch nur den halben Regelbeitrag zahlen. Das senkt allerdings auch Ihre Leistungsansprüche.
  • Einkommensgerechter Beitrag: Wenn Sie sich vom Regelbeitrag überfordert fühlen, können Sie sich auch anhand des letzten Einkommensteuerbescheids für einen einkommensgerechten Beitrag entscheiden. Dann müssen Sie 18,6 Prozent Ihres Arbeitseinkommens an die Rentenversicherung zahlen. Das Arbeitseinkommen ist der Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit laut Einkommensteuerrecht. Das kann der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des abgelaufenen und des vorangegangenen Kalenderjahres oder der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben sein.

Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge bietet die Rentenversicherung Selbstständigen?

Sie können wählen zwischen der

  • Pflichtversicherung auf Antrag und der
  • freiwilligen Versicherung.
Mit der Pflichtversicherung auf Antrag sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite – denn mit Pflichtbeiträgen sorgen Sie nicht nur für das Alter vor, sondern sind auch gegen das Erwerbsminderungsrisiko abgesichert und sorgen für den Fall, dass Sie plötzlich sterben sollten, auch noch für Ihren Ehepartner oder die -partnerin und Ihre Kinder vor.

Sie haben zudem bei drohender Erwerbsminderung Anspruch auf eine Reha-Leistung. Das ist besonders wichtig, wenn Sie schon gesundheitliche Handicaps haben – denn an eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kommen Sie dann häufig nicht mehr oder sie ist sehr teuer. Und: Ihnen steht bei Abschluss eines Riester-Vertrags die staatliche Förderung zu.

Die freiwillige Versicherung kann für Sie vor allem dann interessant sein, wenn Sie schon mal versicherungspflichtig waren und Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung gezahlt haben. Denn so können Sie den Schutz gegen das Erwerbsminderungsrisiko sowie die Absicherung Ihrer Familie sichern.

Freiwillige Beiträge steigern auch die spätere Altersrente. Sie können zwischen einem Monatsbeitrag von 83,70 Euro und 1.320,60 Euro frei wählen. Die Höhe der gezahlten Leistungen richtet sich nach der gewählten Beitragshöhe.  

Freiwillige Rentenversicherung

Dieser Rentenrechner ermittelt, was Ihnen Ihre freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung für Ihre Altersrente bringen.

Wo bekomme ich unabhängige Beratung zur Altersvorsorge für Selbstständige?

Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie zum Beispiel bei den Versichertenberaterinnen und -beratern der Rentenversicherung. Daneben bieten sich die kostenpflichtigen Verbraucherzentralen an, die Testberichte der Stiftung Warentest und das Verbraucherportal www.finanztip.de.

Vergleichen Sie bei privaten Vertragsangeboten die Bedingungen sehr genau. Und: Schauen Sie nicht in erster Linie auf den Preis, sondern auf das Gesamtpaket an Leistungen, das Sie zur Absicherung für sich und unter Umständen Ihre Familie brauchen.

Selbstständige sollen angeblich gesetzlich zur Altersvorsorge verpflichtet werden. Stimmt das?

Die Politik diskutiert über die Frage der Selbstständigen-Absicherung bei der Altersvorsorge. Die Frage ist aber noch nicht entschieden. Es gibt seit Jahren Hinweise darauf, dass ein Teil der Selbstständigen unzureichend für das Alter abgesichert ist. Im jüngsten Alterssicherungsbericht der Bundesregierung heißt es zum Beispiel, die Hälfte der ehemaligen Unternehmer verfüge im Alter über ein monatliches „Nettoeinkommen von unter 1.200 Euro, während es bei abhängig Beschäftigten nur gut ein Drittel ist“.

Nach Einschätzung von Fachleuten wird es aber vor allem für Menschen, die schon ein gewisses Alter erreicht haben, Vertrauensschutzregelungen geben müssen.
Wer sich in der Rentenversicherung versichern muss

Bestimmte Gruppen von Selbstständigen sind verpflichtet, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung abzusichern. Die meisten Gruppen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme ihrer Tätigkeit bei ihrem Rentenversicherungsträger melden. Einige werden automatisch gemeldet. Verpflichtet sind:

  • Selbstständige in Lehr- und Erziehungsberufen
  • Selbstständige in Pflegeberufen
  • Selbstständige Hebammen und Entbindungshelfer
  • Küstenschiffer und Küstenfischer
  • selbstständige Künstler und Publizisten (über Künstlersozialkasse)
  • Hausgewerbetreibende
  • Selbstständige mit nur einem Auftraggeber (bei der Existenzgründung können sie sich für bis zu drei Jahre befreien lassen, ebenso bei einer zweiten Existenzgründung)
  • Handwerker in einem zulassungspflichtigen Handwerk (in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker werden der Rentenversicherung von der Handwerkskammer gemeldet)
  • Seelotsen (werden der Rentenversicherung automatisch gemeldet)


Selbstständige in verkammerten freien Berufen sind in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert. Dazu gehören:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Apotheker
  • Architekten
  • Notare und Rechtsanwälte
  • Steuerberater und -bevollmächtigte
  • Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
  • selbstständige Ingenieure
  • Psychotherapeuten


Landwirtschaftliche Unternehmer sind in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) pflichtversichert.

Alle Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem angehören, können sich auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichern.

Steuersparrechner für Rürup-Rente

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