Gesetzliche Rente
Frauen erhalten im Schnitt ein Viertel weniger gesetzliche Rente als Männer. Das geht aus Daten der Deutschen Rentenversicherung hervor. 2020 bekamen Frauen im Schnitt 730 Euro Nettorente, Männer dagegen 1210 Euro.
Der Grund: Frauen zahlen in ihrem Erwerbsleben weniger in die Rentenkasse ein. Sie übernehmen oft die Kindererziehung und die Pflege Angehöriger und arbeiteten deshalb weitaus häufiger als Männer in Teilzeit. Häufig finden sie nicht wieder zurück in eine Vollzeitbeschäftigung. Zudem sind sie oft in schlechter bezahlten Positionen beschäftigt oder verdienen bei gleicher Qualifikation weniger als Männer.
Zwar wirken sich auch Kindererziehung und Pflege Angehöriger positiv auf die Höhe der Rente aus. Für eine zufriedenstellende Rente mag das aber nicht reichen. Private Zusatzvorsorge zum Beispiel über eine Riester-Rente kann die Versorgungslücke zum Teil schließen. Besonders wichtig ist es jedoch, den Sturz in die „Teilzeitfalle” unbedingt zu vermeiden.
Was die Rentenversicherung für Frauen leistet
- Kindererziehungszeiten: Für Zeiten der Kindererziehung bekommen Sie von der Rentenversicherung bis zu drei Entgeltpunkte (Rentenpunkte) auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Das ist so viel, wie ein Durchschnittsverdiener für drei Jahre Arbeit angerechnet bekommt.
- Geringe Verdienste aus der Zeit vor 1992 können auf maximal 75 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Arbeitnehmer im jeweiligen Jahr aufgewertet werden.
- Versorgungsausgleich bei Scheidung. Rentenansprüche, die während der Ehe von beiden Partnern erwirtschaftet werden, werden im Falle einer Scheidung in einen Topf geworfen und durch zwei geteilt. Jeder Partner bekommt die Hälfte.
- Witwenrente: Wenn Ihr Ehepartner stirbt, erhalten Sie eine Witwenrente aus seinen Rentenanwartschaften.
- Pflege von Angehörigen: Wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren, um Angehörige zu pflegen, schreibt Ihnen die Rentenversicherung Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gut. Sie wertet die Pflegezeit als Beitragszeit.
Führen Sie mit der Deutschen Rentenversicherung eine Kontoklärung durch, um sicherzugehen, dass auch alle Kindererziehungs- und Pflegezeiten auf Ihrem Rentenkonto gespeichert sind.
Zusätzlich fürs Alter vorsorgen: So gehen Sie vor
- Nehmen Sie Ihre Altersvorsorge selbst in die Hand und überlassen Sie sie nicht Ihrem Partner oder einem Finanzberater
- Fangen Sie früh genug an
- Investieren Sie genug; ermitteln Sie dazu vorher ihren Bedarf
- Scheuen Sie sich nicht, einen Ehevertrag zu schließen, in dem die Frage der Altersvorsorge geklärt ist. Unverheiratete Paare, die im Falle einer Scheidung auch nicht vom Versorgungsausgleich profitieren, schließen einen Partnerschaftsvertrag.
Riester-Rente
Die Riester-Rente steht oft wegen schwacher Rendite in der Kritik, kann sich aber gerade für Frauen mit Kindern, die Teilzeit arbeiten, ein geringes Einkommen haben oder alleinerziehend sind, lohnen. Solange Sie für Ihre Kinder Kindergeld bekommen, sollten Sie riestern und die staatlichen Zulagen mitnehmen. Sie steigern die Rendite. Dafür empfiehlt sich zurzeit nur der Riester-Fondssparplan. Sobald kein Kindergeld und damit keine Kinderzulage mehr fließt, können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen – oder beobachten, welche Riester-Reformen der Gesetzgeber bis dahin erlassen hat.
Für Alleinerziehende mit Anspruch auf staatliche Unterstützung übernimmt der Staat die Beiträge.
Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge ist kein Privileg für Vollzeitbeschäftigte. Auch Teilzeitkräfte und sogar Minijobber haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an. Bei Geringverdienern können sich Chef oder Chefin sogar einen Teil ihres Zuschusses vom Staat zurückholen.
Private Vorsorge
Keine Angst vor Aktien! Richtig eingesetzt, eignen sie sich sehr gut für die Altersvorsorge. Sie sollten allerdings das Risiko möglichst breit streuen. Ein ETF-Sparplan ist dabei die sicherste Lösung. Sie können aber auch Pantoffel-Sparen. Das heißt so, weil es bequem und mit einem mäßigen Risiko verbunden ist. Sie legen eine monatliche Sparrate fest und stecken die eine Hälfte in einen ETF-Sparplan und die andere auf ein Tagesgeldkonto oder in einen Rentenfonds.
Sie können das angesparte Kapital später auch nutzen, um zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Diese Möglichkeit steht Arbeitnehmerinnen, aber auch Selbstständigen und Hausfrauen offen. Die Rendite der Rentenversicherung lag in der Vergangenheit bis 2 bis 3 Prozent und so sehen auch die Prognosen aus.
