Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen
Çeşitli hastalıklarım nedeniyle 2000 avro tutarında çalışma gücü kaybı aylığı (erwerbsminderungsrente) talep ediyorum. Teşekkürler, İstanbul'dan selamlar. Tayfun
Folgende steht beim Ausfüllen des Digitalen Antrages: "Die Erklärung zur Bestätigung des anderen Elternteils wird Ihnen am Ende der Erfassung auf der Seite "Dokumente" zur Verfügung gestellt. Bitte drucken Sie das Dokument aus und lassen es vom anderen Elternteil unterschreiben. Anschließend können Sie die unterschriebene Bestätigung als Dokument anfügen und direkt mit diesem Antrag übermitteln oder alternativ elektronisch bzw. postalisch nachreichen. " Diese Erklärung ist leider nicht, wie beschrieben als Vorlage/pdf. hinterlegt, bzw. ich finde die Seite "Dokumente" NICHT. Wo finde ich diese Erklärung, damit ich sie ausdrucken und mein Mann diese unterschreiben kann?
Yirmi yedi yaşından önce şizofren cronik raporum var almanyada içi çocugu olarak sormak istiyorum benim annem ve babam içi sınıfında almanyadan emekliydi ben ömür boyunca yetim aylıgı almanyadan alma ihtimalim varmı made kaçta var
Ich kann ab dem 1.1.27 ohne Abzüge Rente wg. eines GdB von 50 % bekommen. Da meine Arbeitsvertrag zum 31.12.26 gekündigt ist, würde ich gerne ALG1 beantragen, weil ich dann noch 2 Jahre Rentenpunkte bekomme und mein ALG1 höher ist als meine Rente. Ab 1.1.29 hab ich dann mein reguläres Alter für die Altersrente erreicht. Meine Frage : kann mein Antrag auf ALG1 abgelehnt werden, weil ich schon ohne Abschläge in Rente könnte ? Danke für eine Antwort !
Wie kann ich ein reha-comfort-ticket buchen wenn der kostenkträger meine Krankenkasse ist?
Ich, 62 Jahre, beziehe eine unbefristete volle EM Rente und bin schwerbehindert (50 %). Ich beabsichtige die Beantragung der Altersrente für Schwerbehinderte als Teilrente mit 99,99 Prozent. Geht dies?Besteht hinsichtlich der Höhe meiner derzeit laufenden vollen EM-Rente ein Bestandsschutz? Die Altersrente bei Schwerbehinderung könnte ja niedriger ausfallen. Wäre die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unschädlich für den Altersrentenbezug bei Schwerbehinderung? Bitte um detaillierte Expertenantwort. Vielen Dank.
Ich habe mir nebenbei mit einer KI ein kleines Programm für mich selber gebaut. Ich habe den Eindruck, dass es sich an eine kleine Kundschaft eventuell sogar ganz gut vermarkten lassen könnte. Hierfür müsste ich dann natürlich ein Gewerbe anmelden. Jetzt wäre meine Frage, welche Auswirkungen das auf meine Rente wegen voller Erwerbsminderung (unbefristet seit vielen Jahren) hat? Viel Arbeitsaufwand ist das nicht, dank KI. Das übernimmt die ganze Programmierung. Zeitlich bin ich da weit unterhalb der 3 Stunden täglich. Ich habe in dem Bereich auch keinerlei Ausbildung. Würde das meine Rente langfristig gefährden? Würde das eine Überprüfung der Rente nach sich ziehen? Viele Grüße
Guten Tag, ich bin hauptberuflich sozialversicherungspflichtig angestellt und betreibe daneben ein angemeldetes Nebengewerbe. Im Rahmen meines Gewerbes überlasse ich meinem Arbeitgeber eigene hochwertige technische Geräte, insbesondere 3D-Laserscanner, Rechenhardware und Zubehör, gegen eine nutzungsabhängige Vergütung. Dabei ist Folgendes wichtig: - Die Geräte gehören zum Betriebsvermögen meines Gewerbes und werden auch bei anderen Kunden eingesetzt. - Die eigentlichen Scanarbeiten sowie die Registrierung und Verarbeitung der Daten gehören zu meinen regulären Aufgaben als Arbeitnehmer. Diese Tätigkeiten habe ich bereits vor meiner Gewerbegründung ausgeführt. - Auch andere Mitarbeiter meines Arbeitgebers nutzen die bereitgestellte Technik. - Über mein Gewerbe wird ausschließlich die Gerätenutzung vergütet, nicht meine persönliche Arbeitsleistung. - Die Einnahmen werden steuerlich als gewerbliche Einkünfte erklärt. - Ich beschäftige keine Mitarbeiter. - Mein Arbeitgeber ist mit über fünf Sechsteln der Betriebseinnahmen der wirtschaftlich größte Kunde meines Nebengewerbes. Die Geschäftstätigkeit begann zunächst mit einzelnen projektbezogenen Aufträgen. Eine dauerhafte Zusammenarbeit entwickelte sich erst später. **Meine Fragen:** 1. Stellt die ausschließliche gewerbliche Überlassung eigener technischer Geräte bereits eine rentenversicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI dar, obwohl keine persönliche Dienstleistung über das Gewerbe erbracht wird? 2. Ist dabei entscheidend, dass die Geräte zum Betriebsvermögen gehören und die Einnahmen als gewerbliche Einkünfte versteuert werden? 3. Welche Bedeutung hat meine bestehende sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung? 4. Ab welchem Zeitpunkt wäre gegebenenfalls von einer dauerhaften Tätigkeit für einen Auftraggeber auszugehen, wenn zunächst nur einzelne, zeitlich begrenzte Aufträge bestanden? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Ich war bis 22.06.2026 sozialversicherungspflichtig beschäftigt (ordentliche Kündigung durch AG). Vom 18.05.2026 bis 22.06.2026 und erneut ab 06.07.2026 bis laufend bin ich arbeitsunfähig gemeldet. In ca. 4 Wochen beginnt meine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation (22 Wochen). Seit 01.08.2026 beziehe ich SGB II Leistungen. Habe ich Anspruch auf Übergangsgeld?
Ich hatte eine Operation am Knie. Kann in meinem alten Beruf nicht mehr arbeiten. Was kann die Rentenversicherung für mich machen?
Wenn man die Regelaltersgrenze überschritten hat, weiter pflichtvesichert beschäftigt ist, einen Antrag auf Altersrente stellt und in der verbliebenen Zeit, nach der Antragstellung, plötzlich unerwartet bis zum Rentenbeginn arbeitslos wird, wo ist man dann in diesen 2-3 Monaten krankenversichert? Geht das automatisch oder muss man selbst aktiv werden?
Hallo! Ich kam vor rund zwei Wochen aus der Reha (weiterhin au aber voll Erwerbsfähig) und die Reha-Klinik hat in Absprache mit mir einen Plan zur Stufenweisen Wiedereingliederung aufgestellt (bin seit rund zwei Jahren au). Der Plan wurde an den Arbeitgeber gesendet und dieser stimmte dem Plan zu. Ich kontaktierte daraufhin meinen AG und wollte wissen, wo ich für die Zeit der WE eingesetzt werde und wer mein Ansprechpartner sein wird (großes Unternehmen mit 50.000+ Mitarbeitern und sehr vielen Filialen). Allerdings reagiert mein AG nicht auf meine Mails und auf Anrufe werde ich nur vertröstet: "Wir melden uns bei Ihnen." Nun ist es ja so, dass ich noch Übergangsgeld erhalten werde, wenn die WE entsprechend Plan pünktlich startet. Andernfalls falle ich wieder ins Arbeitslosengeld und müsste mich auch arbeitslos melden. Da nun die Zeit langsam knapp wird, wüsste ich gerne, was ich tun kann, um die Wiedereingliederung noch pünktlich zu beginnen, wenn mein AG weiterhin auf Durchzug schaltet.
Meine Erwerbsunfähigkeitsrente endet im Oktober, also diesen Monat. Ab 1.11. soll ich Regelrente bekommen, Antrag ist gestellt. Erwerbsunfähigkeitsrente wurde am 30.9. für Oktober gezahlt. Wann darf ich mit der Regelrente rechnen? Am 30.10. oder erst am 30.11.?
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Kunde besuchte vom 14.08.2006 bis zum 13.11.2008 das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in zwei Werkstätten für behinderte Menschen. Kostenträger war die Agentur für Arbeit. Dem schloss sich der Arbeitsbereich der WfbM an. Frage: Wann hat er Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente (WfbM-Rente)? Zurzeit wird ein Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter Bezug des LWL-Budget für Arbeit geprüft. Frage: Hätte er bei einem Übergang in Arbeit zum gleichen Zeitpunkt Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente unter Berücksichtigung der Hinzuverdienstgrenze? Vielen Dank und freundliche Grüße IFD
Übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Rechnung des Arztes für das Ausfüllen der Reha-Formulare? Welche GOÄ-Ziffer wird bis zu welchem Faktor erstattet und erfolgt die Erstattung nur wenn der Reha-Antrag genehmigt wird?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.