Liebe Userin, lieber User, für Fragen und Antworten öffnet das Expertenforum wieder am Montag. Über die Suchfunktion können Sie jederzeit prüfen, ob bereits Informationen zu Ihrem Anliegen vorliegen. Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende! Ihr Team von ihre-vorsorge.de
Hallo zusammen, Wann beginnt die 9 Jahres Frist zur Entfristung bei voller EMR? Beginnt sie mit dem Datum der ersten Bewilligung oder dem Datum der ersten Auszahlung (also halbes Jahr später)? Viele Grüße!
Schönen Guten Tag, eine Arbeitnehmerin von uns befindet sich seid dem 02.08.2022 in einer befristeten Erwerbsminderungsrente. Nun wurde diese Rente ab dem 10.08. auf Dauer gewährt, bis zum Eintritt in die Regelaltersrente. Somit wäre dies für uns ein Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Die Arbeitnehmerin bekommt mit der September Abrechnung noch eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 6.751,38 € und eine Geldleistung zum Ruhestand in Höhe von 350,00 € (Gesamt 7.145,38€) ausgezahlt. Sind diese Positionen auf die Hinzuverdienstgrenze anzurechnen und muss die Arbeitnehmerin hier eine gesonderte Meldung/Mitteilung an die DRV machen? Dankeschön.
Im Anschluss an eine Reha (LTA) wurde mir Reha-Sport verordnet. Die von mir ausgesuchte Physiotherapiepraxis kann nach eigener Aussage nur Reha-Verordnungen (Formular G0850) mit orthopädischer Diagnose abrechnen. Auf meiner Verordnung steht (nur) eine andere (internistische) Diagnose. Muss meine Verordnung geändert werden? Eine orthopädische Begründung wäre möglich, fraglich ist aber ob die Klinik diese angeben darf, da sie auf internistische Erkrankungen ausgerichtet ist. Oder irrt sich die Physio-Praxis und die Diagnose spielt bei der Verordnung keine Rolle?
Guten Tag, Ich habe eine Frage bzgl. Übergangsgeld und Privater Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich befinde mich derzeit ü in einer Umschulung über die DRV und beziehe entsprechend Übergangsgeld. Meine Berufsunfähigkeitversicherung leistet seit ein paar Monaten eine monatliche private Berufsunfähigkeitsrente und ich bekam eine Einmalzahlung. Findet hier eine Anrechnung statt? Ich habe hierzu auch bereits eine Antwort gefunden, dass es nicht angerechnet wird, allerdings ist dieser Forumsbeitrag schon mehrere Jahre alt. Kann mir bitte jemand die Frage beantworten. Vielen Dank.
Hallo, ich bin Jahrgang 1968 und beziehe seit 2012 die unbefristete und volle EM-Rente. In knapp 5 Jahren würde ich gerne wechseln in die ‚Rente mit 63‘. Kann ich dann sogleich zusätzliche EGP erwerben? Viele Grüße Franh
Hallo, Wenn ich gegen einen Rentenbescheid Widerspruch einlegen möchte, geht das auch rechtswirksam durch Einreichen über das Formular 8003 als Anlage gescannter Brief? Auf der DRV-Webseite "Widerspruch elektronisch erheben" steht davon nichts, dort braucht man spezielle Funktionen, die ich nicht habe. Und: Muss man unbedingt Widerspruch einlegen wenn einem ein Fehler im Rentenbescheid auffällt oder kann man auch anrufen und Bescheid geben so dass die DRV den Fehler von sich aus korrigiert? Gibt es so ein Verfahren durch die DRV neben dem Widerspruch? viele Grüße Michael
Ich habe mir mit 63 meine Rentenpunkte incl. Abschlägen verrenten lassen. Bei meinem weiter bestehenden Beschäftigungsverhältnis zahle ich in die Rentenkasse ein. Wo und wann tauchen die die weiter gesammelten Punkte auf? Werden sie zu den bestehenden aufaddiert? Danke und Gruß JSB1685
Auf Grund eines anerkannten Dienstunfalles seit 1987 beziehe ich eine Beamtenpension ( netto ca. € 2.355.-- ). Im Juli diesen Jahres habe ich geheiratet ( 82 J. 82 J.) Meine Ehefrau bezieht in Deutschland und aus der Schweiz eine Gesamtrente in Höhe von netto ca. € 1.500.-- Wo entstehen möglicherweise Renten/ Pensionskürzungen? Mit freundlichen Grüßen Hans Peter Gölz
Hallo. Kann ich auch neben dem Verdienstausfall im Angestelltenverhältnis auch den Verdienstausfall in meinem Nebenerwerb (Kleinunternehmen) angeben? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus. LG N.G.
Hallo, ich habe bis zur meiner Ausreise nach Deutschland im Jahr 85 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt in Polen. Nebenbei habe ich von 77 bis 85 im landwirtschaftlichen Betrieb (3 ha)meiner Eltern gearbeitet. Wird diese Zeit von der Deutschen Rentenversicherung auch anerkannt? Bis Ende 82 wurden nämlich pauschal Beiträge abgeführt von den Betrieben, die für alle Beschäftigten galten.
Hallo, ich bin 63, arbeite noch bis Mitte 2027 und werde auch weiterhin meine Eltern pflegen. Habe die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt und möchte jetzt mit 63 schon die Rente beantragen. Bei einer Beratung wurde mir gesagt , ich solle eine Rente zu 99,9 %beantragen. Und bei der anderen Beratung wurde mir zur Vollrente geraten. Was ist denn der Unterschied? Und was macht mehr Sinn für mich?
Bewilligung der Reha RVFit ist genehmigt,konnte elektronisch nicht an die Klinik gesendet werden!Angeblich wird es mit der Hauspost versendet über Rechnungsstelle;wie lange dauert es nun bis es in der Klinik ankommt?
Hallo zusammen, ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu meinem aktuellen Status bezüglich Krankengeld, Reha-Antrag und Dispositionsrecht bei meiner Krankenkasse Sachverhalt & Chronologie: 26.01.2026: Beginn des Krankengeldbezugs. Juni/Juli 2026: Ich erhielt von der Krankenkasse ein Schreiben zur Anhörung/Stellungnahme bezüglich einer Reha. Merkwürdig dabei: Ich habe das Schreiben doppelt erhalten. Im ersten Schreiben war die Rückmeldefrist zum 07.07.2026 angegeben, im zweiten Schreiben wurde die Frist rückwirkend/verkürzt auf den 04.07.2026 gesetzt. 02.07.2026: Ich habe fristgerecht folgende Stellungnahme abgegeben: „Ich komme Ihrer Aufforderung nach. Ich werde den Reha-Antrag fristgerecht innerhalb der gesetzlichen 10 Wochen zusammen mit meinem Facharzt ausfüllen und einreichen.“ Status Rechtsbehelfsbelehrung / § 51 SGB V: Ein förmliches Aufforderungsschreiben mit expliziter Rechtsbehelfsbelehrung (Formblatt zur Einschränkung des Dispositionsrechts nach § 51 SGB V) habe ich von der Krankenkasse bis heute nicht erhalten. Verlauf über die BKK-App: Als ich über die App nach dem Bearbeitungsstand/Aufforderung nachfragte, ging die Sachbearbeiterin nicht direkt darauf ein, sondern schrieb lediglich: „Bitte senden Sie uns den Beleg, dass Sie den Antrag geschickt haben.“ Und das sie die Stellungnahme erhalten haben. Mein Aktueller Status (Ende August 2026): Ich bin lückenlos bis Mitte September 2026 arbeitsunfähig geschrieben und beziehe regulär Krankengeld. Mein Plan ist es, den Reha-Antrag zusammen mit dem Befundbericht des Arztes im Spätsommer/Frühherbst 2026 direkt bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einzureichen. Meine Fragen an die Experten: 1. Fristbeginn: Hat durch meine eigene Stellungnahme vom 02.07.2026 (in der ich von "10 Wochen" sprach) eine gesetzliche Frist begonnen, obwohl mir die Krankenkasse nie einen förmlichen Bescheid nach § 51 SGB V mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt hat? 2. Dispositionsrecht: Behalte ich mein volles Dispositionsrecht über den Reha-Antrag, solange kein formaler Bescheid der Kasse vorliegt? 3. Vorgehen: Ist mein Zeitplan rechtlich sicher, den Reha-Antrag nach Ausfüllen des ärztlichen Befundberichts im September einzureichen und der Kasse danach den Einschreibebeleg/Bestätigung der DRV über die App zukommen zu lassen? Ich möchte unnötige Nachfragen bei der Krankenkasse vermeiden. Vielen Dank für eure Einschätzung!
Ich war sehr lange, bzw. bin weiterhin, krank. Inzwischen ausgesteuert im Nahtlosigkeitsstand des Arbeitsamtes. Die Krankenkasse wünschte dass ich einen Rehaantrag stelle, was ich getan habe, damit mir das Arbeitslosengeld nicht entzogen wird. Das Arbeitsamt, der medizinische Dienst, hat mich als nicht Arbeitsfähig eingestuft und das Rehaamt aber gleichwohl die Reha bewilligt. Aufgrund schwerer Medikamente die ich nehmen muss, kann ich nicht vor neun Uhr aufstehen, der Kreislauf macht nicht mit. Ich nehme dann ein Medikament zur Stabilisierung (ich leide unter schwerster Insomnie), so dass ich ab zehn Uhr am Leben etwas teilnehmen kann. 2014 hatte ich eine Reha nachdem die Erkrankung da aufgetreten ist, beantragt, da wurde sie abgelehnt. Erst nach Widerspruch genehmigt. 2017 nochmals. Beide male konnte mir letztlich nicht geholfen werden, ich musste die Tabletten absetzen um meinem Beruf weiter nachgehen zu können. Vor zwei Jahren dann der totale Zusammenbruch, mit Bluthochdruck ect. So, das zur Erklärung. Ich habe Reha ambulant gewählt, damit ich eben NICHT aus dem gewohnten heraus gerissen werde, jedoch hat die Klinik mich abgelehnt. Die Rehakasse hat nun festgelegt, dass ich stationär gehen muss. Nachdem wieder Zeit ins Land ging, habe ich nun, da ich am 31.12. dreiundsechzig werde, die Rente eingericht. Ich kann einfach nicht mehr. Die Klinik hat inzwischen geschrieben, dass ich zum 16.09. kommen soll. Ein Anschreiben an die Rehakasse, dass ich Rente eingereicht habe, es geht dann noch nach Ende der Reha um vier Wochen, ergab, dass diese auf Reha bestehen. Ist das so ein Muss? Ich habe Panik vor der Reha, denn ich muss aus der Umgebung raus, aus dem Schlaf heraus und wieder wird alles schlimmer. Das obgleich ich ja in wenigen Wochen dann ohnehin Rentner bin. Greift hier der § 12 SGB VI nicht? Gibt es etwas was ich noch tun kann?
Hallo, ich habe bei der DRV Bund, Berlin Akteneinsicht beantragt, aus reinem Informationsinteresse. Zur Sache: Ich beziehe bereits Erwerbsminderungsrente befristet bis Sept. 2027 und mich würden einfach die internen Unterlagen interessieren. Ich habe Anfang Juli im Kundenportal um Akteneinsicht gebeten und zwar mit folgendem Text: Da mir die externen medizinischen Gutachten bereits vorliegen, bitte ich darum, mir ausschließlich die folgenden Dokumente digital in mein Online-Postfach einzustellen: • Die von Ihnen evtl. an meine behandelnden Ärzte gesendeten Anfragen. • Sämtliche Rückmeldungen und Befundberichte, die meine behandelnden Ärzte an Sie übermittelt haben. • Die internen sozialmedizinischen und beratungsärztlichen Stellungnahmen Ihres ärztlichen Dienstes. • Die internen Vermerke und Verfügungen, die im Rahmen meines Rentenverfahrens erstellt wurden. Jetzt kommt mit der Post das letzte Gutachten (nach dem Widerspruch, aufgrund dessen meine Rente bewilligt wurde), das mir aber schon vorliegt (und auch die Gutachten davor). Meine Frage hierzu: Habe ich Anspruch auf die angeforderten Unterlagen oder nicht? Soll ich die DRV nochmal anschreiben oder ist das für mich ungünstig bzw. kann mir schaden? Vielen Dank.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.