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AlleUnbeantwortetVon Experten beantwortet

Guten Tag. Mein Arbeitgeber (Kirche), hat mich gefragt, ob ok statt 2 Tage nun 5 Tage meinen minijob machen möchte. Je 2,5j pro Tag Doch dann übersteige ich die 603e Grenze. Würde dann ca. 1000e netto bekommen. Ich habe eine unbefristete volle EMR. Habe diesen minijob bisweilen 5 Jahre mit 2 Tagen. Alles der drv gemeldet. Aber jetzt hört eine auf, und ich sollte auch die anderen 3 Tage machen. Körperlich packe ich das, da nur 2,5h am Tag und aber leichte Tätigkeit. Mehr als 2,5h braucht man auch nicht für diese tätigkeit. Was soll ich machen? Danke

von Helga 01.09.2026 | 14:20
13 Ansichten
4 Antworten

Ich bin seit 2008 wegen Dienstunfähigkeit in Pension (Versorgungsbezug). Durch die Pflege meiner Mutter habe ich weitere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erworben, sodass ich nunmehr die Wartezeit von 60 Monaten erfülle. Könnte ich einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben?

von Helga Jost01.09.2026 | 13:06
46 Ansichten
1 Antworten

Folgende Situation: Nach einer Scheidung ( Beamter und Angestellte) wurde ein Versorgungsausgleich in jeweils gleicher Höhe durcheführt. Müssen nun für die Pensionsansprüche, die die Angestellte bekommt erneut KV und PV Beiträge abgeführt werden? Für das Geld, was in von der Renteansprüchen in die Pensionskasse geflossen ist( wie gesagt in gleicher Höhe) wurden ja auch schon Beiträge abgeführt.

von Max01.09.2026 | 12:54
40 Ansichten
1 Antworten

Zugbindung

Experten-Antwort

Ich habe ein Reha Comfort Ticket mit exakter Reiseverbindung von Wyk auf Föhr nach Siegen. Das Reha-Comfort-Ticket hat keine Zugbindung ? Kann ich stattdessen eine andere Reiseroute wählen ?

von Rolf01.09.2026 | 12:24
35 Ansichten
1 Antworten

Liebe Experten, Anfang März habe ich einen Verlängerungsantrag EMR online gestellt. Die Unterlagen wurden vollständig eingereicht. Wie lange dauert ca. die Bearbeitung? Viele Grüße Ellie

von Ellie01.09.2026 | 11:45
67 Ansichten
5 Antworten

Wir möchten nachträglich auf den Versorgungsausgleich verzichten, da für eine pensionsberechtigte Partei ein erheblicher Nachteil entstehen würde. Es erfolgte eine Ausgleich, der in etwa für beide Seiten gleich rauskommt. Aus der Pensionskasse werden 530 Euro in die Rentenkasse gezahlt, aus der Rentenkasse 490 Euro in die Pensionskasse. Jeweils Monatsansprüche. Da der Pensionsberechtigte bereits mit dem 62. Lebensjahr in den Ruhestand geht, werden dann bereits diese 530 Euro weniger gezahlt. Die 490 Euro aus der Rentenkasse kommen aber erst mit dem Erreichen des 67. Lebensjahres und somit entsteht eine Versorgungslücke von ca. 5 Jahren. Kann man nun nachträglich auf den Ausgleich verzichten, diesen rückabwickeln oder sonstiges?

von Kai01.09.2026 | 09:53
82 Ansichten
4 Antworten

AGM

Experten-Antwort

Ich habe eine Frage zur AGM: Kann ich die erdt beantragen, wenn der Arzt die Reha-Fähigkeit festgestellt hat? Nach der OP darf die Mobilisation nicht zu früh starten. In welchem Zeitraum nach der OP ist noch eine AGM möglich?

von Anja01.09.2026 | 07:12
75 Ansichten
3 Antworten

Ich lese soeben, dass die Renten zum 01.07.2027 um 4,40 Prozent steigen sollen. Veröffentlicht wurde diese Info auf chip.de Kann ich mich auf diese Erhöhung verlassen? Mit freundlichen Grüßen Josip

von Josip Goldstein01.09.2026 | 06:43
141 Ansichten
5 Antworten

Wartezeiten

Experten-Antwort

Wo kann ich in den neuen Rentenauskünften sehen wieviel Wartezeiten ich erfüllt habe? Vor allem für die besonders langjährig Versichertenrente wäre es für mich wichtig zu wissen wie viele Monate noch fehlen... oder muss ich tatsächlich die Monate aus dem Versicherungsverlauf herausrechnen?

von RCB31.08.2026 | 17:08
124 Ansichten
5 Antworten

Die Ehe wurde 2000 geschieden und ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Seitdem besteht kein Kontakt mehr zu meiner Exfrau. Ich plane im September 2027 in Rente zu gehen. Woher erfahre ich vorher, ob meine Exfrau noch lebt oder soll ich auf Verdacht einen Antrag auf Überprüfung stellen? Vielen Dank

von Michael31.08.2026 | 15:47
148 Ansichten
6 Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe seit 2026 eine Witwenrente. Bei der Beantragung der Rente gab ich mittels Formular R0680 in Punkt 3 auch eine gewissenhafte Schätzung meiner Einnahmen aus Kapitalvermögen an. In meinem Fall drehte es sich hierbei um ein Tagesgeldkonto mit vierteljährlicher Zinsausschüttung. Nun hat sich die Bank gemeldet und bietet ab September 2026 einen fast doppelt so hohen Zinssatz an. Ich werde dieses Angebot wahrnehmen, kann also nahezu sicher absehen, dass sich meine Kapitaleinnahmen erhöhen werden, und ich dadurch meinen monatlichen Einkommensfreibetrag leicht überschreiten werde. Hierzu einige Fragen: Ich entnehme dem Rentenbescheid, dass ich erhöhtes Einkommen unverzüglich zu melden habe. Trifft dies auch auf den geschilderten Fall zu? Kann diese unverzügliche Meldung per DRV-Kundenportal formlos geschehen, oder braucht es ein neues R0680 und ggf. Nachweise von der Bank? Werden bei Überschreitung des Freibetrags Rentenanpassungen und -rückzahlungen fällig, und wann und auf welche Weise werden diese eingefordert bzw. abgewickelt? Ich bin pflichtversichert in der Kranken-/Pflegeversicherung der Rentner. Wird die DRV die Krankenkasse informieren über eventuelle Rentenanpassungen? Besten Dank für Ihre Hilfe.

von Witwenrentnerin31.08.2026 | 14:47
86 Ansichten
1 Antworten

Hallo liebes Forum, ich wollte fragen was passiert, wenn man auf Rückfragen der DRV bei der Kontenklärung (nur Schulzeiten) nicht reagiert, wenn zum Beispiel Nachweise nicht ausreichend sind oder Überschneidungen mit einem Nebenjob gibt und man gefragt wird ob das Studium 20WS hatte? Ich habe vor 2 Jahren mein Studium abgeschlossen und nebenbei als Werkstudent gejobt. Ich habe eine Kontenklärung meiner Ausbildungszeiten vor paar Monaten beantragt. Verläuft dann einfach die Frist und die Zeiten werden dann nicht anerkannt wegen fehlender Mitwirkungspflicht? Oder bekomme ich eine Geldstrafe? Oder wendet sich in dem Fall die DRV direkt an die Schulen/Hochschulen?

von Mathias31.08.2026 | 13:12
158 Ansichten
8 Antworten

Ich habe eine Auskunft bekommen, das ich ab 01.11.2026 die Rente beantragen kann. Gleichzeitig bin ich seit 2020 selbstständig tätig und möchte dies noch eine Zeit weiter machen. Was muss ich im Antrag R0100 angeben und auf was muss ich im allgemeinen achten?

von Erwin31.08.2026 | 13:06
74 Ansichten
2 Antworten

Hallo Liebes Expertenforum, wir haben Widerpruch gegen den Berechnungsbescheid von Übergangsgeld eingelegt, dieser ruht bis zum Ausgang der Prüfung von Zwischenübergangsgeld, wo wir aber auch Widerspruch eingelegt haben( da die AFA die falsche Bescheinigung hin geschickt hat und die DRV unsere Unterlagen bei Bescheiderstellung noch gar nicht hatte sowie die Bescheinigung der KK nicht).Wir haben bescheid bekommen das der Widerspruch geprüft wurde und zur Widerspruchstelle geht.Wenn das ganze Erfahrungsgemäss wie überall zu lesen mehrere Monate dauert, gibt es möglichkeiten das der andere Widerspruch weiter berarbeitet wird? Ansonsten kann das ganze ja zusammen schonmal locker 6 Monate dauern? Man weiss ja leider auch nicht wann der Widerspruchsausschuss tagt.Kann die Widerspruchsstelle auch ohne Widerspruchssauschuss entscheiden ? Liebe Grüsse

von Lea31.08.2026 | 10:47
94 Ansichten
1 Antworten

Guten Tag, ich habe einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Leider hat meine gesetzliche Betreuerin den Antrag eingereicht, ohne auf die Befundberichte meiner Psychiaterin und Therapeutin zu warten. Angefordert wurde von der DRV dann nur der Befundbericht meiner Psychiaterin - die war dann aber plötzlich im Beschäftigungsverbot, sodass ihre Kollegin den Befundbericht ohne mich zu kennen nach Aktenlage ausgefüllt hat. Leider ist dieser jetzt mit vielen Fehlern durchsetzt (es fehlen 2 Klinikaufenthalte, es ist eine Medikation angegeben, die ich gar nicht nehme und es wird nicht erwähnt, welche Medikamente ich schon ausprobiert habe und dass ich bei allen keinen Effekt, sondern nur Nebenwirkungen hatte, ich habe angeblich keine Ängste und keine Suizidalität, ich bin angeblich Reha-fähig, bei der sozialen Situation wird nicht erwähnt, dass meine Eltern gestorben sind, etc.). Da ich inzwischen schon einen Gutachter habe, ging meine neue Psychiaterin jetzt davon aus, dass es keinen Sinn macht, einen neuen, korrigierten Befundbericht zu schreiben - sie meinte, ich sollte meine Therapeutin fragen, ob sie etwas schreiben kann (auch wenn sie dafür dann wohl nicht bezahlt werden würde). Ich lese aber überall, dass die Passung zwischen Befundbericht und eigener Aussage beim Gutachtertermin sehr wichtig sei. Jetzt weiß ich nicht so richtig, was das beste Vorgehen wäre. Gibt es für solche Fälle ein gutes Vorgehen? Und wäre es möglich, dass ich dem Gutachter bei dem Termin sage, dass er einen neuen Befundbericht meiner Psychiaterin und einen Befundbericht meiner Therapeutin anfordert (damit sie dann auch für ihre Arbeit bezahlt wird)? Oder läuft das dann auf jeden Fall auf einen Widerspruch raus? Vielen Dank schonmal für alle Antworten!

von Alana31.08.2026 | 09:16
168 Ansichten
3 Antworten
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