Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen
Ich möchte eine Reha beantragen und habe zwei Befundberichte von verschiedenen Ärzten vorliegen. Macht es Sinn bzw. ist es möglich dem Antrag beide Befundberichte beizulegen?
Hallo, meine EMR wurde nicht mehr bewilligt, der Gutachter hat mich mit mehr als 6 Stunden zum arbeiten begutachtet. Ich bin jetzt im Widerspruch. Ich habe einen Minijob und arbeite 2,5 Std. 3x/Woche. Leider reicht das Geld vorne wie hinten nicht. Arbeitslosengeld bekomme ich keines und beim Bürgergeld sind wir keine 100 Euro über der Grenze, Wohngeld auch abgelehnt. Da jetzt eh alles teurer wird, wird es sehr sehr eng. Jetzt hat mein AG gemeint, wir könnten probieren, ob ich auf TZ gehe und ca. 4 Std. arbeiten könnte. Ich finde das schon ein grosszügiges Angebot von ihm. Er meinte gleich dazu, wenn es körperlich nicht geht, können wir jederzeit wieder runter auf Minijob gehen. Jetzt ist meine Frage, wenn man im Widerspruch wegen der vollen EMR ist (es war eine Arbeitsmarktrente im Bescheid stand auch nichts dass die TEMR unbefristet ist etc) auf eine TEMR gehen möchte, wie kann sich sowas auswirken, bzw. hat das schon mal jemand gemacht und wie hat sich die RV verhalten? VDK hat im Woderspruch schon den Antrag gestellt, dass es auf medizinische Rente hinauslaufen soll. Ich möchte keine Diskussion breittreten von wegen, wenn man krank ist und EMR bekommt kann man nicht arbeiten oder wenn man mehr arbeiten möchte, kann man nicht krank genug sein.. Wenn ich könnte würd ich am liebsten wiedrr gesund sein, aber der Staat zwingt mich zum arbeiten, dass alle Rechnungen bezahlt werden können. Ich will einfach nur wissen, wie es sich verhält und ob jemand Erfahrung hat. Leider habe ich erst Anfang November einen Termin beim VDK bekommen. Ich danke im Voraus
Guten Tag, habe ich nach 6 Jahren Bezug der vollen und immerwieder befristeten EM-Rente eine (neue) Anwartschaft auf ALG1 erworben? Ich kam im Januar 2021 vom ALG1 (Nahtlosigkeit) in die befristete volle EM-Rente und bezog das ALG1 nur wenige Monate. Wenn die volle EM-Rente nun im Dez.2027 nicht mehr weiterbewilligt werden sollte, steht mir dann für wenige Monate das ALG1 zu? Ich kann nämlich im Frühjahr 2028, also nur wenige Monate später, in die vorgezogene SB-Rente wechseln, insofern sich nichts an den jetzigen Gesetzen für den Jahrgang 1966 ändert. Mercy vorab.
Wenn ich als Rentner noch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahle, und später Grundsicherung beziehe, gelten die Grundsicherungs-Freibeträge dann auch für diese zusätzliche Altersvorsorge?
Hallo liebe Experten. Meine Eltern mit den Kindern sind im März 1992 aus Sibirien nach Deutschland ausgewandert. Vater geb. 1951, Mutter geb. 1953, beide mit Hochschulabschluss und berufstätig gewesen. Eltern und Geschwister meines Vaters sind dann im Herbst 1993 nachgezogen. Meine Mutter und die Eltern sowie Geschwister meines Vaters haben den Vertriebenenausweis A und mein Vater B bekommen. Warum!? Bei der Abholung des Ausweises hat mein Vater den Beamten gefragt warum er B bekommen hat. Der Beamte konnte auf die Frage keine Antwort geben und mit einem Satz "das ist egal" das Gespräch beendet. Im August 1993 habe ich mein 16-tes Lebensjahr erreicht und ebenfalls einen Vertriebenenausweis beantragt. Ich habe A bekommen. Können Sie mich bitte aufklären. Warum diese Unterschiede vorliegen und welche Auswirkung hat es auf die Rente meine Eltern (beide sein einigen Jahren bereits im Ruhestand). Was bringt mir der Ausweis? Vielen Dank im Voraus!
Ich beziehe die unbefristete teilweise EM-Rente. Ich werde mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag machen. Ich melde mich dann arbeitslos. Ich bin aktuell gesetzlich krankenversichert. Mich interessiert nur, ob ich während meiner Arbeitslosigkeit weiterhin krankenversichert bin.
Rente für schwerbehinderte Menschen erfordern eine Wartezeit 35 Jahren - § 50 SGB VI. Ich komme auf 26 Jahre - seit Eintritt öffentlicher Dienst- , zusätzlich jedoch auf 10 Jahre weitere von der DRV Bund anerkannte Kindererziehungszeiten, die für die Zeit von 1986 - 1996 anerkannt wurden. Meine Frage: Erfülle ich somit die Voraussetzungen für die Rente für schwerbehinderte Menschen? Demnach käme ich 36 Jahre und wäre anspruchsberechtigt. Welcher Paragraf gilt hier? Danke im Voraus Bechti
Bin seit 1.8.26 in Rente und seit 2009 verwitwet. Die ersten 3 Jahre habe ich noch etwas Rente bekommen, dann nicht mehr weil ich zuviel verdient habe. Jetzt habe ich meinen Rentenbescheid bekommen und meine Witwenrente ist da gar nicht aufgeführt. Muss ich die neu beantragen
Eine Bekannte pflegt ihre beiden Eltern (Pflegegrad 2 und 4). Unter den entsprechenden Voraussetzungen erhält sie dafür Rentenversicherungsbeiträge. Sind diese Beiträge zeitlich unbegrenzt möglich, solange sie die Eltern pflegt und die Voraussetzungen erfüllt sind, oder gibt es eine Befristung? Vielen Dank im Voraus!
Ich erstelle gerade einen Antrag auf EU-Rente. Dabei hilft mir die Broschüre "Ihr Rentenantrag - So geht'S", in der u.a. eine chronologische Aufstellung bisheriger Tätigkeiten mit Gehaltsgruppen erfolgen soll. Sowie Nachweise über Berufsausbildungen. Wozu sind diese Angaben / Nachweise erforderlich? Dass ich berufstätig war bzw. bin und wie hoch mein Jahresgehalt war / ist, ist doch im Versicherungsverlauf dokumentiert. Ebenso die Zeiten meiner Ausbildung. Damit sind die Angaben doch verbindlich.
Müssen im Formular R0810 Frage 2.9 Versorgungsbezüge private Riesterrenten eingetragen werden?
Hallo, ich bin 58 Jahre alt arbeite seit August 1985 durchgehend in einer Firma 2014 hatte ich einen Unfall, so dass ich davon eine Schwerbehinderung davon trug. Seitdem erhalte ich Teil Erwerbsminderungsrente.. nun habe ich meine Frau verloren war 53, das hat mich sehr aus den Socken gehauen. Psychisch eine Wirbelsäulenerkrankung kommt auch noch dazu.. dazu bin ich Schmerz Atti. Meine Frage lautet, könnte ich mit 62 in Rente gehen zu 99 % und in meinen alten Betrieb weiterarbeiten. 3-4 Stunden, so dass ich leitend in die Rente gehen könnte.. mein Arbeitgeber würde da mitmachen. Ich danke für Ihre Antwort.
Welche Rechtsgrundlage gilt beim Wechsel von Teilgenehmigung in vollrente wenn 2026 die teilende beschieden wird und in 2027 in die Rente für besonders langjährig Versicherte gewechselt werden soll?
Sehr geehrtes Expertenforum, ich beziehe im Jahr 2026 eine große Witwenrente. Bislang habe ich kein Erwerbseinkommen erzielt. Ab November 2026 werde ich voraussichtlich erstmals eine Beschäftigung aufnehmen und daraus Arbeitsentgelt beziehen. Nach meiner Einschätzung wird dadurch die für die Einkommensanrechnung maßgebliche Freibetragsgrenze überschritten. Daneben erziele ich im Jahr 2026 Kapitaleinkünfte. Aufgrund gestiegener Kapitalzinsen werden diese voraussichtlich ebenfalls zu einer Überschreitung des maßgeblichen Freibetrags führen. Die Kapitaleinkünfte habe ich der Deutschen Rentenversicherung bereits mitgeteilt. Mir wurde mitgeteilt, dass deren Berücksichtigung im Rahmen der nächsten jährlichen Einkommensprüfung im Jahr 2027 erfolgen werde. Für meine Finanzplanung möchte ich nun konkret wissen, wie sich die erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung ab November 2026 auf die laufende Witwenrente auswirkt. Bitte teilen Sie mir insbesondere mit: Wird das erstmalige Erwerbseinkommen bereits ab November 2026 bei der Witwenrente berücksichtigt und die laufende Rentenzahlung entsprechend gekürzt? Falls ja: Werden bei dieser erstmaligen Einkommensanrechnung ab November 2026 auch die bereits für das Jahr 2026 zu erwartenden Kapitaleinkünfte berücksichtigt, oder werden diese weiterhin erst im Rahmen der jährlichen Einkommensprüfung im Jahr 2027 angesetzt? Falls die Kapitaleinkünfte erst 2027 berücksichtigt werden: Wird dann die für November und Dezember 2026 vorzunehmende Kürzung ausschließlich anhand des Erwerbseinkommens berechnet, und erfolgt die Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte anschließend rückwirkend für 2026? Sollte die laufende Rentenzahlung ab November 2026 zunächst unverändert bleiben, weil die Neuberechnung nicht rechtzeitig erfolgen kann: Ab welchem Zeitpunkt würde eine eventuelle Überzahlung festgestellt und zurückgefordert bzw. verrechnet? Mir geht es insbesondere um die konkrete Abgrenzung zwischen der erstmaligen Anrechnung des Erwerbseinkommens ab November 2026 und der späteren Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte für das Jahr 2026. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwort möglichst konkret für die Monate November und Dezember 2026 formulieren könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen - Rentenneuling
Ist es möglich eine Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell innerhalb des Kalenderjahres als z.b. im Oktober ab Jan. rückwirkend abzuschliessen?
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