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AlleUnbeantwortetVon Experten beantwortet

Hallo, ich bekomme Halbwaisenrente und habe ab September eine Ausbildung begonnen. Nun wurde die Halbwaisenrente um Krankenversicherung und Pflegeversicherungsbeiträge gekürzt, weil ich nun pflichtversichert bin. Ich zahle selbst KV/PV-Beiträge aus der Ausbildungsvergütung und zusätzlich wurde die Halbwaisenrente um KV/PV-Beiträge gekürzt. Ist das so richtig? MFG und vielen Dank für eine Info

von seka12.10.2026 | 13:11
33 Ansichten
2 Antworten

Hallo, in diesem Jahr habe ich noch keine Rentenminformation erhalten. Bin Jahrgang 1966 und mein Nachname beginnt mit S. Kommt es zu Verzögerungen? Viele Grüße Nadja S.

von Nadja S.12.10.2026 | 11:58
71 Ansichten
3 Antworten

Reiseunterlagen Reha

Experten-Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren, am 22.10.2026 startet meine Reha, ich habe bisher noch keine Tickets trotz DB Reisekostengutschein erhalten. Wann kommen meine Fahrkarten und die Info mit welcher Verbindung ich fahre? Die Klinik hat ebenfalls bereits nachgefragt, damit meine Abholung vom Bahnhof organisiert werden kann. Ich versuche seit Juni (!) die Abteilung zu erreichen, Telefonisch nimmt niemand ab und auf meine Faxe und Briefe erhalte ich ebenfalls keine Antwort. Auch persönlich vor Ort konnte (oder wollte?) man mir nicht weiterhelfen.

von Katrin12.10.2026 | 11:40
39 Ansichten
6 Antworten

Sehr geehrte Experten liebes Forum, ich erhalte die Teilerwerbsminderungsrente und möchte eine BEM Maßnahme bei meinem Arbeitgeber durchführen. Meine Fragen: - Muss ich die Rentenversicherung darüber informieren? - Kann mich die Rentenversicherung im BEM Verfahren überstützen? Wenn ja, wie? BEM = Betriebliches Eingliederungsmamagement Viele Grüße Anna-Maria

von Anna-Maria 8812.10.2026 | 09:16
76 Ansichten
3 Antworten

Beamter im Ruhestand mit Pensionszahlung wird als Angestellter eingestellt. RV-Beiträge werden eingehalten. Da eine Beitragserstattung während der aktiven Zeit grundsätzlich möglich ist, frage ich mich, ob auch die Beiträge aus der Beschäftigung während des Bezuges der Beamtenpension erstattet werden kann.

von M. Spies12.10.2026 | 09:00
79 Ansichten
7 Antworten

Eilantrag Reha

Experten-Antwort

Hallo, Ich werde operiert und soll 3 Monate danach mit der Reha starten. Wird diese Vorgabe des Arztes bei der Bewilligung und Terminvergabe beachtet? Das wäre dann wohl ein Eilverfahren? Oder kann ich selbst eine Anschlussgesundheitsmaßnahme beantragen? Vielen Dank für Informationen.

von Mirjem12.10.2026 | 06:53
75 Ansichten
3 Antworten

Hallo, ich bin über 55 Jahre alt. Durch eine Scheidung musste ich Rentenpunkte abtreten. Außerdem bin ich zu Beginn meiner beruflichen Tätigkeit aufgrund eines Studiums so in das beitragspflichtige Berufsleben gestartet, dass ich bis zur Erreichung der Renteneintrittsalters (bei mir 67 Jahre) keine 45 beitragspflichtigen Jahre zusammen bekommen kann. Weiterhin besteht bei mir das Risiko, vorzeitig aus dem Arbeitsmarkt "aussortiert" zu werden. Gehöre ich damit zur Gruppe der Personen, die berechtigt ist, regelmäßige oder unregelmäßige, freiwillige Zusatz-Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten zu können, um die drohende Rentenlücke zu verkleinern?

von Jürgen W.09.10.2026 | 14:58
200 Ansichten
4 Antworten

Db reise Ticket

Experten-Antwort

Wie viele tage kann ich das Ticket vor und nach dem Abreise Datum noch nehmen ? Wie viele Tage ist es gültig?

von Anja 09.10.2026 | 08:33
98 Ansichten
1 Antworten

Ich befinde mich seit vier Monaten in der passiven Phase der Altersteilzeit (Blockmodell). Gemäß Vertrag Altersteilzeit meines Arbeitgebers, darf ich eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausüben, die die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV nicht überschreitet (Ausnahmen regelt § 5 Absatz 3 AltTZG), die dem Arbeitgeber anzumelden ist. Ich beabsichtige eine Tätigkeit im Kompetenzzentrum der Handwerkskammer als Dozent auf Honorarbasis (selbstständige Tätigkeit § 1 Abs. 1 Nr. 1 EStG) auszuüben. Nur so viele Stunden, dass ich die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreite. Gem. Honorarvertrag steht folgendes geschrieben: - Dem Auftragnehmer obliegt die Verpflichtung, die Einkünfte aus dem Honorarvertrag (Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, § 1 Abs. 1 Nr. 1 EStG) beim zuständigen Finanzamt anzumelden und die Steuern (Einkommens-, Kirchen- und Umsatzsteuer) für das gezahlte Honorar, selbst zu entrichten sowie bestehende Rentenversicherungspflicht (§ 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VI) die erforderliche Meldung selbst ordnungsgemäß vorzunehmen und die gesetzlichen Beiträge zu zahlen. - Zustimmung der Übergangsregelung nach § 127 SGB IV. Es besteht keine Versicherungs oder Beitragspflicht aufgrund einer abhängigen Beschäftigung in der Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergangsregelung vorliegen. - Eine mögliche Versicherungspflicht als selbstständig tätige Lehrkraft, insbesondere nach dem sechsten Buch Soziaalgesetzbuch (SGB VI) bleibt hiervon unberührt und ist eigenverantwortlich zu prüfen. Nun meine Fragen: 1. Was habe ich wie und wo anzumelden (Finanzamt, Rentenversicherung, ezc.)? 2. Wie steht es mit der gesetzlichen Unfallversicherung, bzw. Haftpflichtversicherung, wenn mir oder einem Schüler etwas beim praktischen Unterricht passiert? Muss ich mich hier extra versicherun, oder ist dies durch die Handwerkskammer gegeben?

von Pit09.10.2026 | 07:29
110 Ansichten
5 Antworten

Formular V0211

Experten-Antwort

Hallo zusammen, ich muss für einen Arbeitnehmer das Formular V0211 ausfüllen. Hierzu hätte ich ein paar Fragen. Punkt: 2.2.1 Soweit ich die antworten aus dem Forum lese muss der ZR bescheinigt werden, der bereits vollständig abgerechnet wurde. Mit dem Tag heute würde es konkret 01.01.2026-30.09.2026 betreffen. Wird hier nur das laufende Entgelt oder auch die bis dahin abgerechneten Einmalzahlungen (UG) bescheinigt? Wenn ja, muss unter 2.2.2 dann ab 01.10.202 1/12 vom UG trotzdem bescheinigt werden ? Punkt 2.2.2 Ab 01.10.2026 hat der AN eine Tariferhöhung. Ist hier das neue Entgelt plus 1/12 der Sonderzahlungen (UG/WG) zu erfassen? Vielen dank im Voraus

von HR PAYROLL09.10.2026 | 05:53
103 Ansichten
2 Antworten

Sehr geehrte Expertinnen und Experten, ich habe kürzlich eine 5-wöchige Reha abgeschlossen (chronisch krank, Diagnose MS) und im Anschluss die Verordnung für das T-RENA-Programm erhalten. Leider bin ich kurz nach dem ersten Termin zu Hause umgeknickt, was aufgrund meiner Vorgeschichte zu einer längeren, schmerzhaften Schwellung und einer Zwangspause führte. Von der Übungsleiterin wurde ich daraufhin sehr schroff auf die Einhaltung der Termine hingewiesen. Da ich stark in Beruf und Familie eingebunden bin, schaffe ich es zeitlich oft nicht, die geforderten 2 Termine pro Woche wahrzunehmen – es würde mir meistens nur 1x pro Woche zeitlich und gesundheitlich (Stressvermeidung bei MS) passen. Die Übungsleiterin erklärte mir jedoch vehement, eine 2-malige wöchentliche Teilnahme sei zwingend vorgeschrieben, da sonst die Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gefährdet sei. Dieser Druck belastet mich enorm. Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Ist die Frequenz von 2 Terminen pro Woche bei T-RENA von Seiten der Rentenversicherung zwingend verpflichtend, oder ist laut Richtlinien auch eine 1-malige wöchentliche Teilnahme zulässig? 2. Welche Fristen bzw. Konsequenzen drohen, wenn sich das Gesamtkontingent durch die geringere Frequenz oder durch Unterbrechungen (wie meine Fußverletzung) nach hinten verschiebt? Vielen Dank im Voraus für Ihre entlastende Klarheit! Mit freundlichen Grüßen Carola Fischer

von Carola Fischer09.10.2026 | 05:02
97 Ansichten
3 Antworten

Vielleicht hat jemand Erfahrung : hab am 11.8.2026 letztes angeforderte Formular 7008 ausgefüllt an fbu frankfurt geschickt. Rentenbeginn ist 1.10.26. Wie lange dauert Bearbeitung von us Behörden?

von Walburga08.10.2026 | 12:28
119 Ansichten
3 Antworten

Hallo, es war doch im Gespräch, dass das Sammeln von Rentenpunkten im Regelaltersrentenalter nicht mehr möglich sein sollte. Wurde das bereits beschlossen oder ist das komplett vom Tisch? Dann würde ich nämlich jetzt nur 99,99 % Rente beantragen.

von Pfleger08.10.2026 | 12:13
154 Ansichten
9 Antworten

Ich bin z.Zt. arbeitsunfähig und beziehe seit Anfang September Krankengeld. Ich habe noch Anspruch auf 24 Urlaubstage für 2026. Aufgrund meiner gesundheitlichen Situation werde ich einen Antrag auf Ewerbsminderungsrente stellen. Da ich ein Datum für den Rentenbeginn eintragen muss, werde ich den 01.01.2027 wählen. Die noch vorhandenen Urlaubstage werde ich nicht nehmen (können). Falls die Rente rückwirkend genehmigt werden soll, z.B. zum 01.11.2026: Verliere ich dann den Anspruch auf finanzielle Abgeltung meines Urlaubsanspruchs? Bzw. wird der dann nur bis zum Datum Rentenbewilligung ausgezahlt und für die Monate November und Dezember 2026 entsteht kein Urlaubsanspruch mehr, da ich ja Renter bin? Falls meine Frage arbeitsrechtlich einzuordnen und nicht in dieses Forum gehört, bitte ich um Nachsicht. Dann bitte meine Frage einfach ignorieren.

von Rentner202608.10.2026 | 11:05
156 Ansichten
14 Antworten

Befundbericht Reha

Experten-Antwort

Ich möchte eine Reha beantragen und habe zwei Befundberichte von verschiedenen Ärzten vorliegen. Macht es Sinn bzw. ist es möglich dem Antrag beide Befundberichte beizulegen?

von Galapagos07.10.2026 | 20:36
152 Ansichten
4 Antworten
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