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AlleUnbeantwortetVon Experten beantwortet

Sehr geehrtes Expertenforum, ich beziehe im Jahr 2026 eine große Witwenrente. Bislang habe ich kein Erwerbseinkommen erzielt. Ab November 2026 werde ich voraussichtlich erstmals eine Beschäftigung aufnehmen und daraus Arbeitsentgelt beziehen. Nach meiner Einschätzung wird dadurch die für die Einkommensanrechnung maßgebliche Freibetragsgrenze überschritten. Daneben erziele ich im Jahr 2026 Kapitaleinkünfte. Aufgrund gestiegener Kapitalzinsen werden diese voraussichtlich ebenfalls zu einer Überschreitung des maßgeblichen Freibetrags führen. Die Kapitaleinkünfte habe ich der Deutschen Rentenversicherung bereits mitgeteilt. Mir wurde mitgeteilt, dass deren Berücksichtigung im Rahmen der nächsten jährlichen Einkommensprüfung im Jahr 2027 erfolgen werde. Für meine Finanzplanung möchte ich nun konkret wissen, wie sich die erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung ab November 2026 auf die laufende Witwenrente auswirkt. Bitte teilen Sie mir insbesondere mit: Wird das erstmalige Erwerbseinkommen bereits ab November 2026 bei der Witwenrente berücksichtigt und die laufende Rentenzahlung entsprechend gekürzt? Falls ja: Werden bei dieser erstmaligen Einkommensanrechnung ab November 2026 auch die bereits für das Jahr 2026 zu erwartenden Kapitaleinkünfte berücksichtigt, oder werden diese weiterhin erst im Rahmen der jährlichen Einkommensprüfung im Jahr 2027 angesetzt? Falls die Kapitaleinkünfte erst 2027 berücksichtigt werden: Wird dann die für November und Dezember 2026 vorzunehmende Kürzung ausschließlich anhand des Erwerbseinkommens berechnet, und erfolgt die Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte anschließend rückwirkend für 2026? Sollte die laufende Rentenzahlung ab November 2026 zunächst unverändert bleiben, weil die Neuberechnung nicht rechtzeitig erfolgen kann: Ab welchem Zeitpunkt würde eine eventuelle Überzahlung festgestellt und zurückgefordert bzw. verrechnet? Mir geht es insbesondere um die konkrete Abgrenzung zwischen der erstmaligen Anrechnung des Erwerbseinkommens ab November 2026 und der späteren Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte für das Jahr 2026. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwort möglichst konkret für die Monate November und Dezember 2026 formulieren könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen - Rentenneuling

von Rentenneulimg06.10.2026 | 16:40
14 Ansichten
0 Antworten

Ist es möglich eine Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell innerhalb des Kalenderjahres als z.b. im Oktober ab Jan. rückwirkend abzuschliessen?

von Tom06.10.2026 | 09:30
88 Ansichten
3 Antworten

Ich befinde mich gerade auf Reha nach einer radikalen Prostatektomie und der Sozialdienst in der Einrichtung dagt mir das die DRV seit 1,5 Jahren keine T-Rena für Personen, die sich in der passiven Altersteilzeit befinden, genehmigt und stellt daher keinen Antrag obwohl der Bedarf besteht. Entspricht das wirklich der Wahrheit, konnte diesbezüglich nichts finden das diese Aussage stützt. Danke für eine kurzfristige Antwort. Gruß Michael

von Michael 05.10.2026 | 20:26
101 Ansichten
2 Antworten

Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter zweiter Kinder und beziehe eine unbefristete volle EM-Rente. Meinem Sohn (minderjährig) wurde PG 3 mit Leistungsbeginn 1.9.26 gewährt. Laut Gutachten pflege ich 40 Stunden pro Woche, was auch im Schnitt hinkommt, wenn man die Nacht mit einberechnet sowie Wochenenden, Feiertage und Schulferien. Ich bin alleinige Pflegeperson. Nun wurde mir der Fragebogen zur sozialen Sicherung zugesandt. Bin ich verpflichtet diesen auszufüllen, wenn ich freiwillig auf die Prüfung der Rentenversicherungspflicht verzichten möchte? Können Nachteile in Bezug auf die Leistungen meines Sohnes entstehen, wenn ich ihn nicht ausfülle? Einfach den Fragebogen ignorieren oder kurz der Pflegekasse mitteilen, dass man alleinige Pflegeperson ist und auf die Prüfung und die Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet? Danke.

von Mirko198205.10.2026 | 17:54
153 Ansichten
12 Antworten

Habe eine Freundin geboren Februar.1963 die zur zeit eine EU Rente bekommt, diese wurde im April.2024 durch ein Gerichtsurteil eingeklagt. Laufzeit Begin war April.2024, dieser müsste nun Verlängert werden, da die im Mai 2027 ausläuft, laut Rentenversicherung online Rechner könnte die schon am 01.03.2026 in der für Rente für langjährig Versicherte gehen mit 13.8 Abschlag in Prozent der monatlichen Rente. Meine Idee ist, da die Psychische Probleme hat und ich Ihr dabei helfe, das Sie einfach zum 01.05.2027 in der für Rente für langjährig Versicherte Wechsel, da die 35 Jahre sowieso voll hat. Da es ihr Psychisch nicht so gut geht, wurde dies die beste Variante sein, um Ihr den drück zunehmen. Sie geht auch nirgends arbeiten, so das keine neuen rentenpunkte dazu kommen wurden. Meine Frage ist Es wurde doch der Besitzschutz nach § 88 des Sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) und die Rente die gleiche hohe haben wie die EU Rente ? Da in der EU Renten sowieso die 13,8 abgezogen wurden sind.

von HANS05.10.2026 | 15:38
155 Ansichten
9 Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe 2026 eine Große Witwenrente. Da ich im Jahr 2026 bislang kein Arbeitseinkommen erzielt habe und auch nicht mit einem solchen gerechnet hatte, habe ich dies im entsprechenden Formular gegenüber der Deutschen Rentenversicherung so angegeben. Eine Anrechnung bzw. Kürzung meiner Witwenrente aufgrund von Erwerbseinkommen erfolgte daher bislang nicht. Nun habe ich ab November 2026 eine Beschäftigung in Aussicht, aus der mir Arbeitseinkommen entstehen würde. Dadurch würde im November und Dezember die für die Einkommensanrechnung maßgebliche Freibetragsgrenze überschritten. Hierzu habe ich folgende Frage zum *Zeitpunkt der Rentenkürzung* nach erfolgter umgehender Meldung des neuen Einkommens: -- Würde die Deutsche Rentenversicherung die sich ergebende Kürzung meiner Witwenrente bereits im laufenden Kalenderjahr 2026 berücksichtigen und die Rentenzahlungen für Nov/Dez 2026 entsprechend sofort reduzieren? -- Oder aber erfolgt die endgültige Berücksichtigung des zusätzlichen Einkommens in jedem Fall erst im Rahmen der nächsten jährlichen Einkommensprüfung, so dass also zu viel gezahlte Rente erst 2027 zurückgefordert würde? Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft, die für meine Finanzplanung sehr hilfreich wäre. Mit freundlichen Grüßen Witwenrentnerin

von Witwenrentnerin05.10.2026 | 09:14
133 Ansichten
1 Antworten

Reisekostengutschein

Experten-Antwort

Ich habe Anfang Juni 2026 meinen Reisekostengutschein abgeschickt und bis heute keine Fahrkarte bekommen, meine Reha beginnt am 13.10. 2026, die Hotline ist unmöglich zu erreichen, versuche es schon seit Tagen da durchzukommen. Was soll ich machen?

von Manuela05.10.2026 | 08:31
85 Ansichten
1 Antworten

Hallo, ich habe Rente wegen Erwerbsminderung beantragt, welche abgelehnt wurde. Unter Vorbehalt der Ablehnung dieser Rente habe ich eine Altersrente mit Abschlägen beantragt, welche nun bewilligt wurde. Wenn ich nun gegen Ablehnung der Erwerbsminderung vorgehen will und entsprechend gegen beide Bescheide Widerspruch einlege, wird dann die Altersrente bis zur Entscheidung trotzdem ausgezahlt? Vielen Dank für ihre Antwort bereits vorab. MFG

von Gast123405.10.2026 | 07:36
172 Ansichten
3 Antworten

Ich beziehe seit 2002 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Nach dem Eintritt der vollen Erwerbsminderung habe ich noch über 20 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt (teilweise auch über einen versicherungspflichtigen Minijob, dann WfbM). Vor der EMR habe ich sehr gut verdient und habe eine Erwerbsminderungsrente 2500 brutto ungefähr. In § 75 Absatz 3 SGB VI steht, dass für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Antrag Entgeltpunkte auch für Beitragszeiten und Anrechnungszeiten nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung ermittelt werden, wenn diese Beitragszeiten 20 Jahre umfassen. Meine Frage: Bedeutet das, dass ich einen Antrag auf Neuberechnung stellen kann und die späteren Beitragszeiten dann zusätzlich zu den bisherigen Entgeltpunkten (einschließlich der Zurechnungszeit) angerechnet werden? Bleiben die Punkte aus der Zurechnungszeit dabei ungekürzt erhalten? Oder gibt es hier irgendwelche Einschränkungen oder Verrechnungen, die ich als Laie nicht sehe?

von Laie05.10.2026 | 07:17
170 Ansichten
6 Antworten

Sehr geehrtes Team, noch eine kurze Nachfrage zu meiner Frage 1.10. und Expertenantwort 2.10. G.93.39. Die "9" am Ende bedeutet nicht wissentlich woher das ME/CFS kommt. Ich habe die Symptome schon vor Corona gehabt. Sollte ich dann trotzdem empfohlenerweise in eine Reha mit Long-Covid? Im "Eckpunktepapier für die medizinische Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom" steht, dass ganz viel über das Long-Covid/Post-Covid abgefragt wird, dazu kann ich aber nichts sagen. Das wundert die Reha wahrscheinlich doch sehr, oder? Und ich lese und sehe auf Ihrer Seite auch ganz viel Ergo-/Physio-Maßnahmen. Ich bin nach dem Einkaufen schon ziemlich "kaputt" und die Erschöpfung als auch Schmerzen etwa 15-20 Stunden (das kann ich nach 7 Jahren Leid bereits selbst sagen) sind dann noch gravierender. Seitdem ich weis, dass es als sog. PEM bezeichnet wird, habe ich jetzt wenigstens eine Erklärung für das jahrelang suchen und Rätseln der Ärzte, welche Erkrankung ich habe. Die Symptome von ME/CFS treffen etwa zu 80-90% auf mich zu. Sollte ich trotzdem in eine Post-Covid-Reha, weil nur die das Pacing und die PEM verstehen?? MfG Bukki

von Bukki05.10.2026 | 06:39
117 Ansichten
8 Antworten

Hallo :), da ich als approbierte Ärztin und Berufsstarterin mit beruflicher Vorausbildung bereits 36 Beitragsmonate in der DRV habe, möchte ich fragen, ob ich auf dem Weg der freiwilligen Weiterzahlung von Beiträgen die erforderlichen 60 Mindestmonate erreichen kann. Oder wäre der Verbleib weiterer zwei Jahre in der DRV mit Parallelzahlung in das ärztliche Versorgungswerk empfehlenswerter (DRV 18,6 % mit AG hälftig und ÄV 3/10 von 18,6% allein?) Wenn ich den Weg über die freiwilligen Zahlungen an die DRV wähle (nach Erreichen der 60 Monate), diese einfach weiterlaufen lasse bis zur Altersrente von 65 Jahren und gleichzeitig freiwillig versichert bleibe in der GKV, kann ich dann den Antrag zur Aufnahme in die KVDR stellen oder ist mir dieser Weg dann verschlossen (hälftige Zahlungen der KVDR Beiträge durch DRV)? Wie hoch ist der freiwillige Mindestbeitrag hierfür in der DRV? Habe ich mit 60 Monaten Beitragszahlungen/Mitgliedschaft und den freiwilligen Weiterzahlungen Anspruch auf Rehabilitationsleistungen? Danke vorab für die Hilfestellung und Beantwortung meiner Fragen freundliche Grüße

von ZufriedenesMitglied02.10.2026 | 10:05
166 Ansichten
3 Antworten

Hallo Team, ich habe ME/CFS (G 93.3) bzw. (G93.39) nach neuem Schlüssel und möchte die Erwerbsminderungsrente beantragen. Muss vorher zwingend schon eine Reha stattgefunden haben, sonst wird der Antrag abgelehnt? Oder wird mir eine Reha nach der Beantragung zugewiesen? Das Problem dabei allerdings, ich hatten vor 2 Jahren bereits nur einen Bell-Score von 40 und jetzt nur noch zwischen 20-30. Weiteres Problem, wie sieht es bei Ihnen um die Anerkennung von ME/CFS und dieses Bell-Scores aus? Denn eigentlich kann ich da nicht viel mitmachen, die Fahrt zur Reha wird da sehr wahrscheinlich schon äusserst schwierig Deshalb bezgl. einer Verordneten Reha dann meine Frage: Welche Art von Reha ist bei Ihnen in der DRV unter dem ICD-Schlüssel G 93.3 hinterlegt? Eine Neurologische oder eine Psychosomatische? MfG Bukki

von Bukki01.10.2026 | 19:35
198 Ansichten
8 Antworten

Hallo, Die Situation ist folgende: Ich habe unter 5 Jahren in die DE-Rentenversicherung eingezahlt und bin seit 25 Jahren in der Schweiz ansässig. Über ein Soziallabkommen werden wohl meine CH-Beiträge mit denen in DE zusammengerechnet, so dass theoretisch eine Teilrente in DE zustandekäme. 1. Ist das so korrekt? 2. Welche Konstellation würde es ermöglichen, dennoch die Arbeitnehmeranteile zurück zu fordern? Wohnsitz in anderen Ländern? Zweite Staatsangehörigkeit? Gruss

von Andret01.10.2026 | 16:32
233 Ansichten
3 Antworten

Ich beziehe eine Altersrente und eine Hinterbliebenenrente. Gestern erhielt ich eine Urlaubsabgeltung ,da das Beschäftigungsverhältniss zum 31.8.2026 endete. Die Altersrente kürzt schon die Hinterbliebenenrente. Durch die Urlaubsabgeltung würde wegen der Einkommensanrechnung keine Hinterbliebenenrente mehr raus kommen. Wird die Rente für September gestoppt bzw. zurück gefordert und ab 1.10. wieder gezahlt werden?

von Jerry01.10.2026 | 14:28
143 Ansichten
1 Antworten

Ich war bis 30.06.2026 selbständig tätig. Mir wurde rückwirkend ab 01.01.2026 Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt. Wie wird mein bis zum 30.06.2026 erzieltes Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit auf die Rente angerechnet?

von Rentner EM01.10.2026 | 12:14
125 Ansichten
2 Antworten
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